Maschinen dürfen im Europäischen Wirtschaftsraum nur dann in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn Sie der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen. Wir helfen Ihnen diese Forderungen nach dem Stand der Technik durch eine Risikobeurteilung sowie durch praxisorientierte Maßnahmen fachgerecht umzusetzen. Unser Ziel: Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung für Ihre Maschine.