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Allgemeine Arbeitssicherheit
für unterwegs

nach DGUV Vorschrift.

ALLGEMEINE ARBEITSSICHERHEIT

Rechtsgrundlage der Jahresunterweisung Arbeitssicherheit

§ 12 ArbSchG: Der Arbeitgeber muss die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen.
§ 12 BetrSichV und § 4 DGUV Vorschrift 1: Vor erstmaligem Gebrauch eines Arbeitsmittels hat eine Unterweisung stattzufinden. Diese muss mindestens einmal im Jahr wiederholt und dokumentiert werden.

STANDARD-LERNINHALTE ALLGEMEINE JAHRESUNTERWEISUNG NACH DGUV VORSCHRIFT 1 §4

An jedem Arbeitsplatz lauern eine Reihe von Gefahren, die zu Unfällen mit bösen Folgen führen können. Die in jeder Arbeitsumgebung vorkommenden Gefahren sind Thema der allgemeinen Arbeitssicherheit.
Dieses Programm macht Sie mit den häufigsten Gefahren und dem sicheren Verhalten vertraut. Mit dem erworbenen Wissen reduzieren Sie die Gefahr eines Unfalls für Sie und auch für Ihre Kollegen.

• Allgemeine Grundsätze
• Leitern und Tritte
• Rutschen und Stolpern
• Hygiene
• Richtig sitzen und tippen
• Heben und Tragen
• Elektrogeräte
• Zeichen
• Verhalten bei Unfällen und Notfällen

ALLES AUF EINEN BLICK

Die Unterweisungspflicht liegt beim Arbeitgeber. Er kann diese Pflicht mit Hilfe von Vorgesetzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit oder E-Learning Modulen durchführen.
Die Unterweisung muss mindestens einmal pro Jahr erfolgen.

Alle beschäftigten Mitarbeiter sowie Leiharbeiter, Praktikanten etc.

Im Rahmen der digitalen allgemeinen Arbeitssicherheitsunterweisung werden Grundätze, vorbeugende Maßnahmen und Verhalten bei Unfällen und Notfällen, in rund 30 Minuten, thematisiert.

Gerade Präsenzschulungen sind häufig mit hohen Kosten verbunden: Personalkosten, Seminarräume, Reisekosten, Trainer. Mit unserem E-Learning Angebot können Sie hingegen diese Kosten einsparen und kostengünstig bleiben.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihre Mitarbeiter.

Ja, die Unterweisung „Allgemeine Arbeitssicherheit“ wird von allen mobilen Endgeräten, die Android und iOS nutzen unterstützt.

Ja, Sie benötigen lediglich eine stabile Internetverbindung.

Nein, wir können Ihnen unsere Lernplattform zur Verfügung stellen, die Sie nutzen können.

Sie haben ein eigenes LMS? Wir stellen Ihnen die Inhalte als SCORM-Pakete zur Verfügung.

Vorteile:

  • Im Gegensatz zur Präsenzveranstaltung kann die Unterweisung „Allgemeine Arbeitssicherheit“ via E-Learning orts- und zeitunabhängig durchgeführt werden. (Es müssen keine Termine für Veranstaltungen organisiert werden / Unterweisung kann auf PC, Tablet und Smartphones absolviert werden / Es entstehen für Mitarbeiter keine Reisekosten und Reisezeiten)
  • Schulung per E-Learning ist eine zeit- und kostensparende Methode der Unterweisung.
  • Übersichtliche Reports zeigen Ihren Führungskräften und Verantwortlichen permanent den aktuellen Unterweisungsfortschritt an.
  • Flexibel und individuelles Lerntempo: Die einzelnen Module können jederzeit für eine Pause unterbrochen werden, der Fortschritt wird gespeichert.
  • Intuitive und benutzerfreundliche Oberfläche und verschiedene Interaktionen bringen Spaß beim Lernen.

Nach Absolvierung der Unterweisung bekommt der Lerner automatisch eine Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme in seinem Account.

Machen Sie sich keine Sorgen, der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Selbstverständlich handeln wir nach EU-DSGVO.

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