Wie kann die Anzahl an Unfälle im Straßenverkehr verringert werden und welchen Teil können Berufskraftfahrer durch Prävention dazu beitragen?
1.1
SCHULUNGS-
BESCHREIBUNG
Innerhalb der Europäischen Union sind Lkw-Fahrer dazu verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Diese Pflichtschulungen betreffen alle Kraftfahrenden, die Fahrzeuge der Lkw-Klassen C1, C1E, C oder CE gewerblich nutzen. Die Bkf-Weiterbildung für Fahrpersonal im gewerblichen Güterkraft auch bekannt als EU-Berufskraftfahrer/EU-Kraftfahrer Weiterbildung, hat einen Umfang von 35 Stunden und ist auf 5 Schulungstage aufgeteilt. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, alle Berufskraftfahrer Ihres Unternehmens gemeinsam in Inhouse-Schulungen weiterzubilden.
Verpflegung: Frühstück, Mittagessen, Getränkeauswahl
*Alle angegebenen Kosten verstehen sich exkl. MwSt.
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