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BAFA FÖRDERUNG FÜR GEBRAUCHTWAGEN

BAFA FÖRDERUNG FÜR GEBRAUCHTWAGEN

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WISSENSWERTES ÜBER DIE ANTRAGSTELLUNG FÜR DIE BAFA FÖRDERUNG FÜR GEBRAUCHTWAGEN

Gute Nachrichten für alle, die die Anschaffung oder das Leasing eines gebrauchten Elektro-Autos oder eines Hybrid-Fahrzeugs planen: Die Förderung von Elektrofahrzeugen durch das BAFA umfasst nun auch die Förderung gebrauchter Elektro-Autos sowie die Förderung gebrauchter Hybrid-Autos. Das ist zum Beispiel auch für Reimport-Fahrzeuge sehr interessant.

Damit Sie in den Genuss der „BAFA Förderung gebrauchte E-Autos“ kommen, muss der Gebrauchtwagen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wichtig ist zudem, dass Sie den Antrag auf die Förderung gebrauchter Hybrid-Fahrzeuge fristgerecht stellen und alle Unterlagen genauso einreichen, wie es durch das BAFA vorgegeben wurde. Denn schon kleine Fehler in der Rechnungstellung könnten dazu führen, dass das BAFA die Förderung gebrauchter Hybrid-Fahrzeuge oder gebrauchter E-Autos ablehnt.

Zu den wichtigsten Kriterien für die BAFA Förderung gebrauchter E-Autos gehört, dass
• das E-Auto oder Plug-in-Hybrid erstmalig nach dem 04. November 2019 zugelassen wurden.
• der Gebrauchtwagen auf den Erstbesitzer maximal 12 Monate zugelassen war.
• die Laufleistung nicht mehr als 15.000 gefahrene Kilometer anzeigt (Nachweis durch Sachverständigen erforderlich).

Der maximal förderfähige Bruttogesamt-Fahrzeugpreis, für den Sie eine BAFA Förderung Gebrauchtwagen beantragen können, wird anhand des ursprünglichen Listenneupreises ermittelt. Sie benötigen daher die Originalrechnung oder ein Gutachten der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT).

Als Expert-Partner der DAT sind wir von SCHORER + WOLF ebenfalls ermächtigt, Ihnen ein DAT-Gutachten für die Förderung von Gebrauchtwagen zu erstellen.

Das Gutachten umfasst die Bruttolisten­neupreisermittlung, den Nachweis der Laufleistung (Tachostand) zum Zeitpunkt der Besichtigung und die Zulassungsdaten (Nachweis über den Zweitbesitz).

So anstrengend die Beantragung der Förderung für gebrauchte Elektro-Fahrzeuge und von Hybrid-Fahrzeugen auch ist, finanziell lohnt es sich.

Die Höhe der Zuschüsse, die Sie als Förderung gebrauchter E-Autos erhalten, beträgt bei einem Kauf oder einem Leasing maximal € 5.000. Hybrid-Fahrzeuge werden als gebrauchte Fahrzeuge mit einer Fördersumme in Höhe von maximal € 3.750 bei Kauf oder Leasing bezuschusst.

BAFA FÖRDERUNG FÜR HYBRID-AUTOS UND E-AUTOS:

So beantragen Sie die Innovationsprämie für Gebrauchtwagen

Eine BAFA Förderung können Sie für Fahrzeuge mit Elektrobatterie (E-Autos), von außen aufladbare Hybridelektro-Fahrzeuge und für Brennstoffzellen-Fahrzeuge der Fahrzeugklassen M1 und N1/N2 beantragen.

Hybridfahrzeuge gelten als förderungswürdig, wenn sie maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren oder bei elektrischem Betrieb eine Mindestreichweite erlangen. Bis Ende 2021 war eine Mindestreichweite von 40 km ausreichend, um die Förderung für das Hybrid-Fahrzeug zu erhalten, 2022 muss die elektrische Antriebsmaschine 60 km bewältigen, ab 2025 wird sich dieser Wert auf 80 km erhöhen.

Einen Antrag auf die BAFA Förderung gebrauchter Elektro-Fahrzeuge oder gebrauchter Hybrid-Fahrzeuge können Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Verbände und kommunale Einrichtungen, die Geschäfte auf eigene Rechnung tätigen, stellen.

Den Antrag auf eine Förderung für gebrauchte Elektrofahrzeuge oder gebrauchte Hybridfahrzeuge dürfen Sie frühestens nach der Zulassung auf Sie übermitteln. Er muss binnen eines Jahres nach dieser Zweitzulassung eingehen. Sie müssen das Fahrzeug nach Zulassung jedoch mindestens sechs Monate (Kauf) oder 12 bzw. 24 Monate (Leasing) halten, um förderfähig zu sein.

Welche Fahrzeugtypen gefördert werden, entnehmen Sie der vom BAFA veröffentlichten Fahrzeuglistung. Diese ist alphabetisch geordnet und enthält neben den genauen Modellbezeichnungen auch die gültigen Netto-Listenpreise. Für die Antragstellung ist es von besonderer Wichtigkeit, dass Sie das Modell exakt so eingeben, wie es in der Liste aufgeführt ist.

Darüber hinaus müssen Sie dem BAFA die Neufahrzeugrechnung vorlegen. Sollten Sie diese nicht zur Verfügung haben, erstellen Ihnen die Sachverständigen von SCHORER + WOLF einen amtlich anerkannten Nachweis über den Listenneupreis. Da wir DAT Expert Partner sind, erkennt das BAFA dieses Gutachten als gleichwertig an. Ein Schreiben des Händlers, von dem Sie den Gebrauchtwagen gekauft haben, gilt dagegen nicht als anerkannter Nachweis.

Liegt Ihnen die Originalrechnung des Neuwagens vor, achten Sie darauf, dass diese keine Formfehler enthält. Denn das BAFA duldet insbesondere bei den Rechnungen, die ihm übermittelt werden, keine Abweichungen. Auf diese Weise soll ein Missbrauch oder eine doppelte Förderung von Elektroautos und Hybridautos vermieden werden.

Die Rechnung, die Sie vom Gebrauchtwagenhändler erhalten, muss ebenfalls den Formvorgaben entsprechen. Dazu gehört, dass die Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen ist. Das bedeutet auch: Haben Sie ein Elektroauto oder ein Hybrid-Fahrzeug von einem privaten Verkäufer erworben, ist dies nicht förderungsfähig, sofern der Privatverkäufer keine Mehrwertsteuer ausweisen kann. Hinzu kommt, dass diese Fahrzeuge meist schon eine Förderung erhalten haben, sodass eine weitere Prämienzahlung ausgeschlossen ist.

Neben der Rechnung oder dem DAT-Gutachten müssen Sie weitere Unterlagen an das BAFA übermitteln, nämlich:

• ein Formblatt, das Sie zunächst von der BAFA-Seite downloaden und ausgefüllt wieder einscannen. Darin bestätigen Sie die Richtigkeit all Ihrer Angaben.
• einen von einem amtlich anerkannten Gutachter ausgestellten Nachweis, der die Laufleistung und die Zulassungsdaten bezeugt. Liegt bereits ein DAT-Gutachten beziehungsweise ein Gutachten von SCHORER + WOLF vor, benötigen Sie keinen weiteren Nachweis.

Bei Leasingverträgen muss zudem der Vertrag mitsamt des Nachweises einer verbindlichen Bestellung und der Höhe der kalkulierten Leasingrate an das BAFA übermittelt werden.

Die Antragsstellung kann ausschließlich online und über die Eingabemaske des BAFA erfolgen. Sie benötigen also einen Computer mit Internetzugang sowie einen Drucker/Scanner, um den Antrag mitsamt den erforderlichen Unterlagen abgeben zu können. Außerdem müssen Sie eine E-Mail-Adresse angeben, an die die Bestätigung gesendet wird, dass der Antrag eingegangen ist.

CHECKLISTE BAFA FÖRDERUNG FÜR GEBRAUCHTWAGEN

Die Antragstellung auf eine Förderung von Elektro-Fahrzeugen und eine Förderung von Hybrid-Fahrzeugen hat schon manch einen Autokäufer auf die Belastungsprobe gestellt. Doch nach wie vor gilt: Die Förderung fürs Hybrid-Fahrzeug oder E-Auto zu erhalten, ist schwierig, aber nicht unmöglich.

Im Folgenden haben wir noch einmal kurz für Sie zusammengefasst, worauf Sie achten müssen, wenn Sie ein förderungsfähiges Fahrzeug korrekt anmelden wollen:

Stellen Sie vor dem Kauf folgende Fragen:
• Ist die Erstzulassung nach dem 04.11.2019 erfolgt?
• Beträgt die maximale Laufleistung am Tag der Zweitzulassung 15.000 km?
• Ist der Gebrauchtwagen in der BAFA-Liste förderfähiger Elektrofahrzeuge gelistet?
• Wurde für das E-Auto bereits eine Förderung beantragt?
• Ist der Verkäufer berechtigt, die Mehrwertsteuer auszuweisen?
• Wurde das Fahrzeug nach Erstzulassung maximal 12 Monate gehalten?
• Liegt der Kaufpreis unter dem vorgegebenen Schwellenwert?

Berechnung Schwellenwert: 80 % des damaligen Listenneupreises des Neufahrzeugs (inklusive Sonderausstattung, ohne mobile Sonderausstattung und ohne Berücksichtigung von Preisnachlässen, brutto) abzüglich Bruttoherstelleranteil. Der Kaufpreis darf maximal diesen Schwellenwert betragen.

Nach dem Kauf und vor der Antragstellung der BAFA Förderung für Gebrauchtwagen ist es erforderlich, dass

• Sie sich auf der BAFA Website registrieren.
• das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen wurde.
• Sie beabsichtigen, das Fahrzeug für mindestens 6 Monate zu halten.
• Sie über die erforderlichen Nachweise des Listenneupreises (Rechnung/DAT-Gutachten für BAFA Förderung von Gebrauchtwagen) verfügen.
• Sie einen anerkannten Nachweis der Laufleistung von maximal 15.000 km besitzen (im DAT-Gutachten enthalten).
• Sie über die technischen Mittel verfügen, um den Antrag ausfüllen und die Dokumente ausdrucken sowie einscannen zu können.

Beauftragen Sie Ihren Sachverständigen von SCHORER + WOLF mit der Erstellung eines DAT-Gutachtens für das BAFA, erhalten Sie alle benötigten Sachverständigen-Nachweise aus einer Hand und können sich auf das Wesentliche konzentrieren: die Freude an Ihrem neuen Gebrauchten und die Vorfreude auf den Eingang der Innovationsprämie, die das BAFA nach Prüfung und Bewilligung Ihres Antrags direkt auf Ihr Konto überweist.

WAS SIE BEACHTEN MÜSSEN, UM DEN UMWELTBONUS ZU ERHALTEN

  • Der Gebrauchtwagen muss in der BAFA-Liste förderfähiger Elektrofahrzeuge gelistet und darf nicht bereits gefördert worden sein.

  • Das Fahrzeug darf erstmals am 4. November 2019 oder später in Deutschland oder einem anderen EU-Land zugelassen sein.
  • Der Gebrauchtwagen darf maximal 12 Monate erstzugelassen gewesen sein und höchstens 15.000 Kilometer Laufleistung aufweisen. Tipp: Auch wenn das Fahrzeug älter als 12 Monate ist, ist eine Förderung möglich, wenn das Fahrzeug nach maximal 12 Monaten abgemeldet wurde.
  • Der Kaufpreis darf den maximalen Schwellenwert (80 % des damaligen Listenpreises des Neufahrzeugs [brutto, inklusive Sonderausstattung] abzüglich der Herstellerprämie) nicht überschreiten.
  • Für den Nachweis des ehemaligen Listenneupreises ist entweder die ehemalige Rechnung über den Neuwagen oder ein DAT-Gutachten zugelassen. Aufgepasst: Liegt die Neuwagen-Rechnung nicht vor, so fordert das BAFA ein Gutachten der Deutschen Automobil Treuhand (DAT). Nur die DAT Expert Partner sind berechtigt, dieses Gutachten auszustellen.
  • Wichtig: Etwaige mobile Sonderausstattungen z. B. Winterräder, Ladekabel, nicht fest verbaute Teile sowie immaterielle „Ausstattungen“ wie mögliche Anschlussgarantien dürfen nicht mit in den Kaufpreis des Fahrzeugs, der den Schwellenwert bestimmt, eingerechnet werden.
  • Es gelten die Fördersätze für Pkw-Nettolistenneupreise von über 40.000 Euro bis maximal 65.000 Euro. Diese betragen für rein batteriebetriebene Pkw 5.000 Euro (Bundesanteil) plus 2.500 Euro Herstelleranteil (netto). Für Plug-In-Hybride beträgt der Bundesanteil 3.750 Euro, hinzu kommen 1.875 Euro (netto) Herstelleranteil.

FAQ´S

Die genannten Preise in der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge dienen nur zur Berechnung des Umweltbonus für neue Elektroautos. Außerdem ändern sich die Daten ständig. Sonderausstattungen gehen beispielsweise in die Serie über oder die Mehrwertsteuer wird angepasst.

Ein Kfz-Sachverständiger kennt die Kriterien, die beim Listenpreis herausgerechnet werden müssen und hat Zugriff auf die DAT-Fahrzeugdaten, um so, den exakten Neuwagenpreis Ihres Elektroautos ermitteln zu können.

Bei der mobilen Sonderausstattung handelt es sich um keine festen Bestandteile des Neufahrzeugs. Gleiches gilt für Fahrzeuggarantien und einen zweiten Reifensatz. Diese Bestandteile werden sowohl aus der Neufahrzeugrechnung als auch aus der Gebrauchtfahrzeugaufstellung herausgerechnet, damit der Antragsteller durch den Kauf mobiler Sonderausstattungen, Garantien usw. keine Nachteile erhält.

Solange auch hier alle Voraussetzungen zur Förderung eines Elektroautos zutreffen, kann die Förderung beantragt werden. Lesen Sie hier die Voraussetzungen für die BAFA-Förderung von Elektrofahrzeugen aus dem EU-Ausland.

Zum Besichtigungstermin sind folgende Unterlagen mitzubringen?

  • Die Zulassungsbescheinigungen I und II (Fzg.-Schein/-Brief) im Original. Der Brief reicht als Kopie, wenn das Original bei der Bank ist.
  • Die Abmeldebescheinigung von der Erstzulassung, wenn das Fahrzeug älter als 12 Monate ist.
  • Das ausländische Zulassungsdokument, wenn es sich um einen Reimport handelt und im Fahrzeugbrief keine Aussage zu Vorbesitzern enthalten ist.
  • Die Gebrauchtwagen-Rechnung / -Bestellung, wenn das Fahrzeug zur Besichtigung bereits mehr als 15.000km Laufleistung hat.

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