Sicherheit wird für viele erst zum Thema, wenn etwas passiert. Ein Arbeitsunfall kann für Betroffene und deren Familie schwerwiegende Folgen haben. Ebenso entstehen Probleme für das Unternehmen durch Arbeitsausfälle, Vertretungsaufwand und Umsatzeinbußen.
Eine wirksame Maßnahme dagegen: Die regelmäßige Jahresunterweisung Arbeitssicherheit.
ALLGEMEINE ARBEITSSICHERHEIT
Rechtsgrundlage der Jahresunterweisung Arbeitssicherheit
§ 12 ArbSchG: Der Arbeitgeber muss die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen.
§ 12 BetrSichV und § 4 DGUV Vorschrift 1: Vor erstmaligem Gebrauch eines Arbeitsmittels hat eine Unterweisung stattzufinden. Diese muss mindestens einmal im Jahr wiederholt und dokumentiert werden.
STANDARD-LERNINHALTE ALLGEMEINE JAHRESUNTERWEISUNG NACH DGUV VORSCHRIFT 1 §4
An jedem Arbeitsplatz lauern eine Reihe von Gefahren, die zu Unfällen mit bösen Folgen führen können. Die in jeder Arbeitsumgebung vorkommenden Gefahren sind Thema der allgemeinen Arbeitssicherheit.
Dieses Programm macht Sie mit den häufigsten Gefahren und dem sicheren Verhalten vertraut. Mit dem erworbenen Wissen reduzieren Sie die Gefahr eines Unfalls für Sie und auch für Ihre Kollegen.
• Allgemeine Grundsätze
• Leitern und Tritte
• Rutschen und Stolpern
• Hygiene
• Richtig sitzen und tippen
• Heben und Tragen
• Elektrogeräte
• Zeichen
• Verhalten bei Unfällen und Notfällen