Unsere zertifizierten und vereidigten Kfz-Sachverständigen stehen Ihnen im Schadenfall gerne zur Seite. Sie übernehmen für Sie die Klärung der Sachlage, Beweissicherung sowie Bewertung der Fahrzeuge.
1.1
SCHADEN-
GUTACHTEN
Im Schadenfall sind wir jederzeit für Sie da. Unsere Kfz-Sachverständigen und Gutachter erstellen bei einem fremdverschuldeten Unfall (Haftpflichtfall) sowie bei einem Eigenschaden (Kaskofall), Schadengutachten zur Beweissicherung. In strittigen Fällen, d.h. bei einer unklaren Schuldfrage, empfehlen wir Ihnen die Erstellung eines Haftpflichtgutachtens.
Das Unfallgutachten enthält die technischen Daten Ihres Fahrzeuges, eine Fahrzeugbeschreibung sowie eine Kalkulation der voraussichtlich erforderlichen Reparaturkosten. Bei Bedarf ermitteln wir auch die merkantile Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert (Fahrzeugwert vor Unfall), den Restwert (Wert des beschädigten Fahrzeuges nach Unfall) und andere relevante Parameter zur Schadenregulierung. Den Zustand Ihres Fahrzeuges und die Unfallschäden dokumentieren wir zuverlässig und beweiskräftig anhand von Fotos.
→ Einsatzgebiet und Kontaktdaten
→ Jetzt Unfallschaden melden


1.2
FAHRZEUG- +
OLDTIMER-
BEWERTUNG
Bewertungen werden aus verschiedenen Gründen benötigt. Zum Beispiel bei der Veräußerung oder Kaufentscheidung eines Gebrauchtwagens, im Falle einer Scheidung, Erbschaft, Insolvenz oder als Nachweis für das Finanzamt, den Zoll o.ä.
Ob Verkauf oder Ankauf, Versicherungseinstufung (Oldtimerbewertung – auch Kurzbewertungen über ClassicData), Restauration eines Oldtimers bzw. Youngtimers oder Rückgabe eines Leasingfahrzeugs: Wir stehen Ihnen gerne jederzeit bei der Wertermittlung Ihres Fahrzeuges zur Seite – angefangen bei Pkw, Motorrad und Lkw über Wohnwagen bis hin zu Baumaschinen, Traktoren und Geräten bzw. Maschinen.


1.3
BAFA FÖRDERUNG
FÜR ELEKTRO-
FAHRZEUGE
Mehrere Tausend Euro weniger zahlen beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens? Diese reizvolle Aussicht bewegt immer mehr Menschen in Deutschland zum Kauf eines neuen E-Autos. Grund ist die BAFA Förderung (Umweltbonus und Innovationsprämie) für Elektroautos und noch bis 31.12.2022 ebenfalls Plug-in-Hybridfahrzeuge. Als DAT Expert Partner unterstützen wir Sie bei dem Antrag zur BAFA Förderung Ihres Gebrauchtwagens. Nach dem Merkblatt der BAFA benötigen Sie einen Nachweis des Bruttolistenpreises des Neufahrzeugs sowie der Laufleistung und Zulassungsdaten des Fahrzeugs. Gerne erstellen wir das benötigte DAT Gutachten und ggf. das Nachweisformular als DAT Expert Partner, so dass Sie den Antrag vollständig und revisionssicher einreichen können.
1.4
FAHRZEUG-
MANAGEMENT
Sie haben ein Fahrzeug geleast und die Rückgabe steht an, oder möchten Ihren Gebrauchten in Zahlung geben und benötigen eine unabhängige technische Zustandsbewertung? Bei SCHORER + WOLF können Sie jederzeit einen Termin vereinbaren. Unsere unabhängigen Kfz-Sachverständigen und Fahrzeugtechniker bewerten Ihr Fahrzeug und halten den Zustand in einem Protokoll fest.
1.5
TECHNISCHE
GUTACHTEN +
UNFALLANALYSE
Sie möchten sichergehen, dass nichts übersehen wird? Wir untersuchen Schäden an den Aggregaten (Motor, Getriebe, Achsen usw.), am Fahrwerk (Reifen und Achsteile), der Karosserie und anderen Fahrzeugbauteilen auf mögliche Ursachen. Dabei analysieren wir mit modernsten Methoden das Schadensbild und beurteilen mit unserer umfangreichen und langjährigen Erfahrung die technischen Zusammenhänge. Auch Lackbeschädigungen, z.B. durch Waschanlagen oder Umwelteinflüsse, können Sie durch uns prüfen lassen.
Bei Unfällen im Straßenverkehr ermitteln wir die gefahrenen Geschwindigkeiten, analysieren Fahrvorgänge, Sichtverhältnisse, Bremswege und finden heraus, ob der Unfall vermeidbar gewesen wäre. Wir prüfen Kompatibilität und Plausibilität, d.h. ob Fahrzeugkollisionen und Berührungen stattgefunden haben und ob alle gemachten Angaben tatsächlich zusammenpassen. Diese Gegenüberstellung kann in besonderen Fällen auch analytisch, also durch unsere Simulationsprogramme, erfolgen.
1.6
TECHNISCHER
DIENST
Wir erstellen das Gutachten zur Erteilung einer Einzelgenehmigung sowie einer Typgenehmigung von Fahrzeugen oder Teilen. Dabei erhalten Sie durch unsere benannten Unterschriftsberechtigten (USB) alle erforderlichen Prüfberichte. Dabei übernehmen wir auch gerne für Sie die Kommunikation mit der jeweiligen Behörde. Im Jahre 2009 wurde der Technische Dienst der GTÜ zum Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als Prüflaboratorium nach DIN EN ISO/IEC 17025 und 17020 für Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten akkreditiert bzw. benannt.
- Einzelbegutachtung gemäß §19(2) i.V.m. §21 StVZO
- Vollgutachten gemäß §21 StVZO Betriebserlaubnis
- Gutachten zur Erteilung einer Einzelgenehmigung gemäß §13 EG-FGV / Artikel 45
- Ausnahmegutachten für Großraum- und Schwertransporte nach §70 StVZO
- Gutachten für 100-Tonnen-Abfahrtskontrolle für Großraum- und Schwertransporte
- Gutachten zur Erteilung einer ABE gemäß §22 StVZO
- Gutachten zur Erteilung einer ABG gemäß §22a StVZO
- Gutachten zur Erteilung einer ECE-Typgenehmigung
- Gutachten zur Erteilung einer EG-Typgenehmigung

