Die Zahl von Unfällen im Straßenverkehr ist noch viel zu hoch und muss daher deutlich reduziert werden. Ansetzen kann man hier bei der Sicherheit von Fahrzeugen. Eine amtliche Fahrzeugüberwachung regelt die Zulassung, verschiedene Prüfungen dienen dem vorbeugenden Schutz. Wir sind Ihr kompetenter Partner in allen Sicherheitsfragen.
1.1
HAUPT-
UNTERSUCHUNG
(HU)
Die gute Nachricht zuerst: Sie müssen nicht mehr unbedingt zum TÜV! Denn auch wir erledigen für Sie die Hauptuntersuchung (HU/AU). Wir untersuchen Ihr Fahrzeug auf Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit und helfen Ihnen damit die Zulassung Ihres Fahrzeuges zu erlangen oder zu verlängern.
Wir freuen uns auf Sie an einer unserer Kfz-Prüfstellen in Kempten, Landsberg, Memmingen, Mindelheim, Kaufbeuren, Schongau, Lindau, Herbertingen, Moorenweis, Aubing und Krumbach oder an einem unserer vielen Prüfstützpunkte in Kfz-Werkstätten bzw. Autohäusern. Um Ihre Wartezeit möglichst gering zu halten, rufen Sie uns bitte kurz zur Terminabsprache an.
Benötigte Unterlagen:
- Fahrzeugschein
- sofern Sie Änderungen an Ihrem Fahrzeug haben (Fahrwerk, Felgen, o.ä.) die Genehmigungspapiere (ABE,…)
Wir arbeiten im Namen und auf Rechnung der GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung mbH). Die GTÜ ist als amtlich anerkannte Überwachungsorganisation die serviceorientierte Alternative zu DEKRA und TÜV.
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1.2
TECHNISCHER
DIENST
Der Technische Dienst der GTÜ wurde 2009 vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als Prüflaboratorium nach DIN EN ISO/IEC 17025 und 17020 für Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten akkreditiert bzw. benannt. Zu unseren Kompetenzen zählt die Erstellung von Gutachten zur Erteilung einer Einzelgenehmigung oder Typgenehmigung von Fahrzeugen oder Teilen. Unsere benannten Unterschriftsberechtigen (USB) erstellen die notwendigen Prüfberichte. Gerne übernehmen wir auch für Sie die Kommunikation mit den Behörden.
- Homologationsservice (Messungen von Abgas, Geräusch, Bremse, Leistung, usw.)


1.3
AMTLICHE
PRÜFUNGEN
Folgende Prüfungen von vorgeschriebenen regelmäßigen Untersuchungen ergänzen unser Portfolio rund um Kfz + Fahrzeuge:
- Anbauprüfung / Änderungsabnahme (gemäß § 19 (3) StVZO)
- H-Kennzeichen für Oldtimer (Gutachten gemäß §23 StVZO)
- Sicherheitsprüfung (SP gemäß § 29 StVZO)
- Tempo 100 für Anhänger
- Personenbeförderung (BOKraft-Prüfung)
- Feinstaubplaketten (Einstufung für Umweltzonen)
- Gasanlage Antrieb (GSP / GWP)
- Gefahrgut (ADR)
1.4
NICHTAMTLICHE
PRÜFUNGEN
Neben den oben genannten amtlichen Prüfungen sind wir auch bei nichtamtlichen Prüfungen wie in den nachfolgend aufgelisteten Fällen für Sie da:
- Gasanlagenprüfung bei Wohnmobilen und Wohnwagen (nach DIN EN 1949 / G607)
- Sterne-Bewertung Buskomfort
- Gewerbliche Fahrzeuge (gemäß DGUV)
- Technische Prüfungen (UVV)