SPIELPLÄTZE

SPIELPLÄTZE

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Kinder denken beim Spielen nicht darüber nach, ob etwas gefährlich sein könnte oder nicht. Wir aber tun das und eliminieren mögliche Gefahren, damit Spiel­plätze so sicher wie möglich werden.

1.0

ERSTABNAHME

Die Erstabnahme erfolgt nach Aufbau und vor Freigabe neuer Spielgeräte sowie versetzte Spielgeräte aus Altbestand durch einen ausgebildeten bzw. zertifizierten unabhängigen Spielplatzprüfer. Es wird das gesamte Sicherheitsniveau der Spielgeräte einschließlich seiner Umgebung beurteilt.

2.0

WIEDERKEHRENDE
PRÜFUNG

2.1

visuelle
Inspektion

Täglich oder wöchentlich sollte eine Sichtkontrolle Ihrer Spielgeräte durch eine beauftragte Person stattfinden. Die Spielgeräte werden auf offensichtliche Gefahrenquellen durch Vandalismus, Müll, Scherben, Wetter oder starke Benutzung geprüft, dokumentiert und festgestellte Mängel werden durch den Betreiber beseitigt.

2.2

Operative
Inspektion

Die operative Inspektion sollte alle 1 bis 3 Monate und nach den Vorgaben der Gerätehersteller durch eine sachkundige Person durchgeführt werden. Sie ist intensiver und umfangreicher als die Sichtkontrolle. Hierbei werden die Geräte auf Verschleiß, lose Verbindungsteile, wie Schrauben, Standsicherheit der Geräte etc. überprüft, dokumentiert und festgestellte Mängel werden durch den Betreiber beseitigt.

2.3

Haupt-
inspektion

Die Hauptinspektion ist die umfangreichste Prüfung und sollte einmal im Jahr durch einen ausgebildeten Spielplatzprüfer stattfinden. Es wird der allgemeine betriebssichere Zustand der Spielgeräte, Fundamente und Oberflächen der Spielplatzgeräte geprüft und dokumentiert.

3.0

ROLL- UND
RADSPORT-
ANLAGEN

Beratung und Abnahmen für neue sowie Bestandanlagen. Insbesondere für Skateparks nach DIN EN 14974, Pumptracks, Dirt-Anlagen, BMX-Bahnen oder Ähnliches nach den aktuellen Empfehlungen und Regelwerken der FLL.