Viele technische Hilfen und Bedienungseinrichtungen müssen jährlich geprüft werden. Mit unserer Erfahrung, Qualifizierung und Genauigkeit sind wir in allen Fragen Ihr kompetenter Prüfpartner.
1.1
TECHNISCHE
EINRICHTUNGEN
(UVV)
Die folgenden Komponenten, Geräte und Einrichtungen unterliegen regelmäßigen technischen Prüfungen:
- Kran
- Hubarbeitsbühne
- kraftbetätigte Tore, Türen + Fenster
- Hebebühne
- Hubrampe
- Elektronische Geräte
- Gewerbliche Fahrzeuge (gemäß DGUV)
Die Durchführung dieser Prüfungen werden oft von einer Berufsgenossenschaft (BG) oder Aufsichtsbehörde überwacht und kontrolliert. Wir können Ihnen dabei helfen indem wir für Sie Untersuchungen durchführen und Prüfberichte erstellen. Auf Dauer können so ein sicherer Umgang und Betrieb gewährleistet und Unfälle langfristig reduziert oder sogar ganz vermieden werden.
→ Wir schulen Ihre Mitarbeiter für den sicheren Umgang im Betrieb