Heute müssen Maschinen, Geräte und Einrichtungen vorschriftsmäßig abgenommen werden bevor sie in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden dürfen. Wir erstellen Ihnen individuell und zuverlässig Zertifikate zu Nachweis- und Dokumentationszwecken.
1.1
CE-KENNZEICH-
NUNGEN
Maschinen dürfen im Europäischen Wirtschaftsraum nur dann in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn Sie der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen. Wir helfen Ihnen diese Forderungen nach dem Stand der Technik durch eine Risikobeurteilung sowie durch praxisorientierte Maßnahmen fachgerecht umzusetzen. Unser Ziel: Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung für Ihre Maschine.
1.2
WEITERE
ZERTIFIZIER-
UNGEN
Sie wünschen Mitnahmezertifikate, Verpackungszertifikate, Ladungssicherungszertifikate, Bestätigungen für Altmaschinen oder artverwandte Nachweise? Wir beraten Sie gerne.