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KFZ SCHADENGUTACHTEN
IN Herbertingen

Wir sorgen für Ihre Sicherheit.

SCHADENGUTACHTEN IN HERBERTINGEN

Wer den Schaden hat, braucht für das Gutachten nicht zu zahlen: unabhängige Kfz-Schadengutachten in Herbertingen

Ob es in Herbertingen oder auf der B32 geschieht, Unfälle gehören zum Verkehrsalltag leider dazu. Hat Ihr Fahrzeug bei einem Unfall Schaden erlitten, sollten Sie dies rasch und sorgfältig durch unsere Gutachter dokumentieren lassen. Denn durch ein professionell erstelltes Schadengutachten von SCHORER + WOLF lassen sich Fragen der Schadenhaftung und Finanzierung einfacher klären. Und im Zweifelsfall sind wir noch dabei behilflich, den Unfallhergang selbst zu rekonstruieren.

Ein Schadengutachten dient also gleich mehreren Zwecken. Der Versicherung gegenüber dient es als Nachweis, welche Reparaturen und Kosten zu erwarten sind. Es liefert Ihnen zudem einen umfänglichen Überblick, wie es um den Zustand und den aktuellen Wert Ihres Fahrzeugs bestellt ist. Und es dient zur Klärung strittiger Sachverhalte, wenn die Frage, wer den Unfall verursacht hat oder wie der Unfallhergang zu bewerten ist, noch im Raum steht.

Als unabhängige Gutachter stehen wir von SCHORER + WOLF allen Unfallbeteiligten mit unserer Expertise zur Verfügung. Bevor Sie ein Schadengutachten in Herbertingen beauftragen, kann es jedoch sinnvoll sein, dass Sie Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen. Dies insbesondere dann, wenn Sie selbst den Unfall verursacht haben (Kaskofall), da viele Versicherungen eigene Gutachter beauftragen wollen.

Wurde der Unfall dagegen nicht von Ihnen verursacht (Haftpflichtfall), steht es Ihnen frei, den Sachverständigen selbst zu bestimmen. Die Versicherung des Unfallgegners muss die Kosten dafür übernehmen, sofern die festgestellte Schadenhöhe sich auf mindestens € 750 beläuft. Ist dies nicht zu erwarten, teilen wir von SCHORER + WOLF Ihnen dies vorab mit und erstellen Ihnen statt eines umfangreichen Gutachtens alternativ einen kostengünstigeren Werkstattbericht.

Ein Schadengutachten dient dazu, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen. Darüber hinaus kann die Erstellung sinnvoll sein, wenn Sie den Unfallwagen verkaufen wollen, da das Gutachten über alle Schäden detailliert Auskunft gibt und den Restwert Ihres Fahrzeugs bestimmt. So kommen Sie Ihrer Pflicht nach, den Verkäufer über den Zustand des Fahrzeugs in Kenntnis zu setzen. Und Sie können einschätzen, ob sich der Aufwand, den ein Gebrauchtwagenverkauf mit sich bringt, für Ihr Fahrzeug lohnt.

NACH DEM UNFALL: ERST SICHERN, SPÄTER VERHANDELN

Sind Sie in einen Unfall verwickelt, gilt es zunächst zu klären, ob Personen verletzt wurden. Ist dies der Fall, benachrichtigen Sie unverzüglich die Rettungsdienste und leisten Sie bis zu deren Eintreffen erste Hilfe. Denken Sie auch daran, die Unfallstelle zu sichern, sodass es nicht zu Folgeunfällen kommt!

Sind „nur“ Sachschäden festzustellen, verdeutlichen Sie sich, dass Sie Glück im Unglück hatten, um mit Bedacht alles Notwendige angehen zu können. Schimpfen und Schuldvorwürfe sind am Unfallort nicht angebracht und führen zu nichts. Auch ein Schuldeingeständnis muss daher am Unfallort nicht abgegeben werden. Ist unklar, wer den Unfall verursacht hat, so lässt sich der Hergang auch zu einem späteren Zeitpunkt noch rekonstruieren.

Das Wichtigste ist daher, dass Sie zunächst die Schäden an den beteiligten Fahrzeugen und gegebenenfalls auch Spuren am Unfallort dokumentieren (lassen). Bei Bagatellschäden können Sie sich auch ohne Beteiligung der Polizei einigen. Tauschen Sie in diesem Fall wichtige Daten, wie Personalien und Versicherungsnummer, aus. Gibt es Unfallzeugen? Dann bitten Sie diese ebenfalls um deren Personalien, sodass Polizei oder Gerichte – sollte es später doch noch zu Unstimmigkeiten kommen – diese im Nachhinein noch zu einer Vernehmung laden können.

Ob Sie den Unfall also verursacht haben oder nicht, handeln Sie idealerweise nach der Maxime, dass es jedem passieren kann, in einen Unfall verwickelt zu werden. Eine kleine Unachtsamkeit oder ein Wetterereignis reichen dafür oft aus. Wer welche Ansprüche daraus ableiten kann, das lässt sich am besten herausfinden, wenn sich alle Beteiligten wieder beruhigt haben. Und wenn ein sorgfältig erstelltes Schadengutachten vorliegt, wie Sie es bei SCHORER + WOLF in Herbertingen in Auftrag geben können.

UNFALL – WAS TUN?

ALLES AUF EINEN BLICK

Ein Gutachten ist immer erforderlich, wenn Sie einen unverschuldeten Unfall erlitten haben. Anhand eines Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen (z.B. BVSK Sachverständige) ist gewährleistet, dass alle Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden können. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe stellt auch sicher, dass der Schaden vollumfänglich erkannt und ggfs. beseitigt werden kann.
Um spätere Nachteile zu vermeiden, benötigt man im Haftpflichtfall eine Beweissicherung eines unabhängigen Sachverständigen. Neben der reinen Schadenkalkulation bestimmt der Sachverständige in seinem Gutachten die folgenden Werte:

  • Wertminderung
    Betrag, den das Fahrzeug trotz repariertem Unfallschaden weniger wert ist, als ein vergleichbares, unfallfreies Fahrzeug.
  • Mietwagenklasse
    Als Ersatz für das während der Reparatur nicht nutzbare Fahrzeug können Sie einen Mietwagen gleicher Klasse beanspruchen.
  • Nutzungsausfall
    Wenn Sie keinen Mietwagen benötigen, können Sie stattdessen auch einen bis zu 3 stelligen Euro-Betrag pro Tag bei der Versicherung geltend machen.
  • Wiederbeschaffungs- und Restwert
    Sobald die Reparaturkosten nicht mehr unerheblich sind, bestimmen wir den Wert, den das Fahrzeug vor dem Unfall wert war (Wiederbeschaffungswert). Ebenfalls bestimmen wir bei Bedarf den Wert des verunfallten Fahrzeuges (sogenannter Restwert).
  • Fahrfähigkeit und Verkehrssicherheit
    Um Aussagen zum Ausfall des Fahrzeuges zu machen, bestimmen wir die Fahrfähigkeit und Verkehrssicherheit.
  • Risiken Schadenerweiterung
    Um eine Fehleinschätzung zu vermeiden, benennen wir mögliche Schadenerweiterungen im Gutachten, wie z.B. Achsschäden, elektronische Defekte, Motor- oder Getriebeschäden, etc.
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten komplett von der regulierenden Versicherung übernommen, wenn die Schadenhöhe über ca. 750 € inkl. MwSt. liegt.

Unser besonderer Service hierbei für Sie: Sollte sich bei der Besichtigung herausstellen, dass die Schadenhöhe unterhalb dieser 750 €-Grenze liegt, erstellen wir eine Werkstattkalkulation mit Fotos. Diese Werkstattkalkulation kann dann hergenommen werden um den Schaden geltend zu machen und muss von der regulierenden Versicherung bezahlt werden. Somit tragen Sie keinerlei Risiko bei einer Beauftragung.

Wir besichtigen Ihr Fahrzeug wo Sie es möchten: An unseren Kfz-Prüfstellen in Herbertingen, Kaufbeuren, Kempten, Landsberg am Lech, Lindau, Memmingen, Mindelheim, Moorenweis, Schongau und Marktoberdorf, in einer Werkstätte, bei Ihnen zu Hause oder an einem anderen beliebigen Ort – Dank unserem mobilen Schadengutachten-Service, den wir für Sie in den Regionen Ammersee, Augsburg, Biberach an der Riß, Ehingen an der Donau, Füssen, Kißlegg, Königsbrunn, Krumbach, Starnberg, Sonthofen, Ulm und Weilheim eingerichtet haben. Rufen Sie uns einfach an.
Zunächst wird bei der Besichtigung das komplette Fahrzeug inkl. Ausstattung sowie der entstandene Schaden aufgenommen. Mit Hilfe von aussagekräftigen Fotos dokumentieren wir den Unfallschaden beweissicher. Wichtige Fragen zum Schadenhergang, zu Vorschäden oder zur Schadensabwicklung besprechen wir gemeinsam vor Ort. Anschließend im Büro arbeiten wir das Gutachten sorgfältig aus. D.h. wir benötigen Sie nur bei der Besichtigung, den Rest erledigen wir gerne für Sie.
Bitte bringen Sie Ihre Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein) und wenn vorhanden alle Daten vom Unfallgegner bzw. ggfs. Schreiben der Versicherung mit.
Die Kosten für ein Gutachten orientieren sich an der Schadenhöhe des begutachteten Fahrzeuges. Wir rechnen innerhalb der Honorartabelle des Berufsverbandes BVSK ab und daher BGH-konform nach höchstrichterlichen Urteilen.
In der Regel arbeiten wir das Gutachten nach der Besichtigung am selben oder in den folgenden Tagen aus. D.h. Sie erhalten das Gutachten für Standardfahrzeuge normalerweise spätestens nach 3 Tagen zugeschickt. Bei Sonderfahrzeugen kann sich das Gutachten etwas verzögern, da wir z.B. mit dem Hersteller Rücksprache halten oder weitere Recherchen durchführen müssen.
Im unverschuldeten Unfall sollten Sie schnellstmöglich handeln um die Ausfallkosten so gering wie möglich zu halten. Sie können jederzeit ein Gutachten erstellen lassen, eine Freigabe der Versicherung o.Ä. ist nicht erforderlich.
Anhand des Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen können Sie den Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Wenn Sie selbst die die Abwicklung übernehmen möchten sind im Regelfall jedoch diverse Schreiben, Stellungnahmen zu Kürzungen, Telefonate oder Widerspruchschreiben notwendig.

Um Ihnen diese Arbeit zu ersparen haben Sie das Recht einen für Sie kostenfreien Schadenmanager einzuschalten, der die komplette Abwicklung für Sie erledigt. Der Schadenmanager macht in Ihrem Interesse alle relevanten Positionen geltend (Fahrzeugschaden, Wertminderung, Mietwagen, Nutzungsausfall, Nebenkostenpauschale, besondere Aufwendungen, Krankheitskosten, Verdienstausfall, etc.). Der Schadenmanager ist in Deutschland in den Rechtsanwaltskanzleien tätig und wird kostentechnisch im Haftpflichtfall komplett von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen gerne einen Schadenmanager in der Region Allgäu.

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IHR ANSPRECHPARTNER IN HERBERTINGEN

Dennis Wohnhaas

Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertungen

wir sorgen für ihre sicherheit schorer wolf

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PRÜFSTELLE HERBERTINGEN

Espanstr. 5
88518 Herbertingen

Terminvereinbarung:
Mo. – Fr. 08.00 – 17.00 Uhr

Öffnungszeiten:
Mo./Mi./Do./Fr. 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 bis 19.00 Uhr

Tel. +49 (7586) 917591
→ SIG@schorer-wolf.de

REGION:
Sigmaringen, Bad Saulgau, Mengen, Riedlingen, Altshausen, Ravensburg
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