Im Schadenfall sind wir jederzeit für Sie da. Unsere Kfz-Sachverständigen und Gutachter erstellen bei einem fremdverschuldeten Unfall (Haftpflichtfall) sowie bei einem Eigenschaden (Kaskofall), Schadengutachten zur Beweissicherung. In strittigen Fällen, d.h. bei einer unklaren Schuldfrage, empfehlen wir Ihnen die Erstellung eines Haftpflichtgutachtens.
SCHADENGUTACHTEN IN HERBERTINGEN
Wer den Schaden hat, braucht für das Gutachten nicht zu zahlen: unabhängige Kfz-Schadengutachten in Herbertingen
Ob es in Herbertingen oder auf der B32 geschieht, Unfälle gehören zum Verkehrsalltag leider dazu. Hat Ihr Fahrzeug bei einem Unfall Schaden erlitten, sollten Sie dies rasch und sorgfältig durch unsere Gutachter dokumentieren lassen. Denn durch ein professionell erstelltes Schadengutachten von SCHORER + WOLF lassen sich Fragen der Schadenhaftung und Finanzierung einfacher klären. Und im Zweifelsfall sind wir noch dabei behilflich, den Unfallhergang selbst zu rekonstruieren.
Ein Schadengutachten dient also gleich mehreren Zwecken. Der Versicherung gegenüber dient es als Nachweis, welche Reparaturen und Kosten zu erwarten sind. Es liefert Ihnen zudem einen umfänglichen Überblick, wie es um den Zustand und den aktuellen Wert Ihres Fahrzeugs bestellt ist. Und es dient zur Klärung strittiger Sachverhalte, wenn die Frage, wer den Unfall verursacht hat oder wie der Unfallhergang zu bewerten ist, noch im Raum steht.
Als unabhängige Gutachter stehen wir von SCHORER + WOLF allen Unfallbeteiligten mit unserer Expertise zur Verfügung. Bevor Sie ein Schadengutachten in Herbertingen beauftragen, kann es jedoch sinnvoll sein, dass Sie Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen. Dies insbesondere dann, wenn Sie selbst den Unfall verursacht haben (Kaskofall), da viele Versicherungen eigene Gutachter beauftragen wollen.
Wurde der Unfall dagegen nicht von Ihnen verursacht (Haftpflichtfall), steht es Ihnen frei, den Sachverständigen selbst zu bestimmen. Die Versicherung des Unfallgegners muss die Kosten dafür übernehmen, sofern die festgestellte Schadenhöhe sich auf mindestens € 750 beläuft. Ist dies nicht zu erwarten, teilen wir von SCHORER + WOLF Ihnen dies vorab mit und erstellen Ihnen statt eines umfangreichen Gutachtens alternativ einen kostengünstigeren Werkstattbericht.
Ein Schadengutachten dient dazu, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen. Darüber hinaus kann die Erstellung sinnvoll sein, wenn Sie den Unfallwagen verkaufen wollen, da das Gutachten über alle Schäden detailliert Auskunft gibt und den Restwert Ihres Fahrzeugs bestimmt. So kommen Sie Ihrer Pflicht nach, den Verkäufer über den Zustand des Fahrzeugs in Kenntnis zu setzen. Und Sie können einschätzen, ob sich der Aufwand, den ein Gebrauchtwagenverkauf mit sich bringt, für Ihr Fahrzeug lohnt.
UNFALL – WAS TUN?
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IHR ANSPRECHPARTNER IN HERBERTINGEN
Dennis Wohnhaas
Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertungen

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Sigmaringen, Bad Saulgau, Mengen, Riedlingen, Altshausen, Ravensburg
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