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NEU: BAFA-FÖRDERUNG FÜR ELEKTROFAHRZEUGE

KFZ SCHADENGUTACHTEN
IN Kaufbeuren

Wir sorgen für Ihre Sicherheit.

SCHADENGUTACHTEN IN KAUFBEUREN

Wer den Schaden hat, braucht für das Gutachten nicht zu zahlen: unabhängige Kfz-Schadengutachten in Kaufbeuren

Mittwochs zwischen 12 und 14 Uhr ist die Unfallgefahr in Kaufbeuren am höchsten. So jedenfalls besagen es Statistiken. Einen Grund dafür benennen sie nicht – aber wer den Schaden hat, dem sind sicher andere Fragen und Aspekte ohnehin wichtiger. Dazu gehört an erster Stelle: Wie groß ist der Schaden überhaupt? Und wer kommt dafür auf?

Ein Kfz-Schadengutachten, das von den Kaufbeurer Sachverständigen von SCHORER + WOLF erstellt wurde, gibt rasch und detailliert Antwort auf diese und weitere Fragen. Dem voraus geht eine gründliche Inspektion Ihres Fahrzeugs. Darüber hinaus beziehen wir technische Daten ein, analysieren mögliche Folgeschäden, prüfen Wertminderungen und befassen uns bei Bedarf auch mit dem Unfallhergang. Anders als bei einer Werkstattkalkulation handelt es sich bei einem Schadengutachten also um eine umfangreiche Analyse, deren Ergebnisse in Bild und Text sorgfältig ausgearbeitet und beweissicher dokumentiert werden.

Die Kosten für die Schadensermittlung per Gutachten richten sich nach der festgestellten Schadenhöhe. Beläuft sich diese in einem Haftpflichtfall (Sie sind der Geschädigte, tragen selbst keine Schuld am Unfall) auf einen Wert von mehr als € 750,-, so wird Ihnen das Honorar von der Versicherung des Unfallgegners erstattet.

Lässt sich aufgrund von Erfahrungswerten vorab nicht sagen, wie hoch der Schaden tatsächlich ist, beauftragen Sie dennoch die Sachverständigen von SCHORER + WOLF, denn wir versprechen: Stellt sich heraus, dass der Mindestschadenwert nicht erreicht wird, wandeln wir das Gutachten in eine Werkstattkalkulation um, die Sie ebenfalls komplett von der Versicherung erstattet bekommen.

Neben den offensichtlichen Schäden gilt es in einem Schadengutachten immer auch aufzuzeigen, welche verdeckten Schäden und Kosten zu erwarten sind. Auch bei knappen Entscheidungen ist ein Gutachten immer die Grundlage, ob eine Reparatur noch sinnvoll ist oder stattdessen ein Ersatzfahrzeug angeschafft werden soll. Hier ermitteln wir selbstständig den Wiederbeschaffungs- und Restwert. Damit Sie Ihre Ansprüche restlos durchsetzen können, sollten Sie daher auf die Beweisführung neutraler und unabhängiger Gutachter vertrauen. Wir von SCHORER + WOLF unterstützen Sie dabei technisch wie menschlich.

VERLETZE BERGEN, UNFALLSTELLE SICHERN, GUTACHTEN BEAUFTRAGEN – DIE ANGEMESSENE REIHENFOLGE NACH EINEM UNFALL

Innerhalb Kaufbeurens sind es vor allem die Hauptverkehrsstraßen, auf denen es immer wieder zu Unfällen kommt. Dazu gehört auch die Sudetenstraße, an der Sie das Sachverständigenbüro von SCHORER + WOLF finden. Doch bevor Sie sich zu uns auf den Weg machen können, muss natürlich das Unfallgeschehen selbst vollständig beendet sein.

Vergewissern Sie sich, dass niemand verletzt wurde und rufen Sie – falls es doch Verletzte gegeben hat – die Rettungsleitstellen an. Sichern Sie die Unfallstelle und warten Sie das Eintreffen der Polizei ab. Hat diese Ihre ersten Ermittlungen abgeschlossen und wurde ein Unfallbericht erstellt, setzen Sie sich dann so rasch wie möglich mit uns in Verbindung. Ist Ihr Fahrzeug noch fahrtauglich, können Sie auch direkt zu uns kommen – meistens klappt eine Besichtigung innerhalb weniger Stunden. Und um Ihr Gutachten in den Händen zu halten vergehen selten mehr als 1-3 Tage.

Haben Sie den Unfall selbst verschuldet und möchten Sie Ihr Auto lieber verkaufen, statt es noch einmal reparieren zu lassen? Dann kann es sich ebenfalls lohnen, uns mit einem Schadengutachten zu beauftragen. So erfahren Sie, welchen Restwert Ihr Fahrzeug noch hat und sichern sich – durch Offenlegung aller vorhandenen Schäden – zudem gegenüber potenziellen späteren Regressforderungen durch den Käufer ab.

UNFALL – WAS TUN?

ALLES AUF EINEN BLICK

Ein Gutachten ist immer erforderlich, wenn Sie einen unverschuldeten Unfall erlitten haben. Anhand eines Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen (z.B. BVSK Sachverständige) ist gewährleistet, dass alle Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden können. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe stellt auch sicher, dass der Schaden vollumfänglich erkannt und ggfs. beseitigt werden kann.
Um spätere Nachteile zu vermeiden, benötigt man im Haftpflichtfall eine Beweissicherung eines unabhängigen Sachverständigen. Neben der reinen Schadenkalkulation bestimmt der Sachverständige in seinem Gutachten die folgenden Werte:

  • Wertminderung
    Betrag, den das Fahrzeug trotz repariertem Unfallschaden weniger wert ist, als ein vergleichbares, unfallfreies Fahrzeug.
  • Mietwagenklasse
    Als Ersatz für das während der Reparatur nicht nutzbare Fahrzeug können Sie einen Mietwagen gleicher Klasse beanspruchen.
  • Nutzungsausfall
    Wenn Sie keinen Mietwagen benötigen, können Sie stattdessen auch einen bis zu 3 stelligen Euro-Betrag pro Tag bei der Versicherung geltend machen.
  • Wiederbeschaffungs- und Restwert
    Sobald die Reparaturkosten nicht mehr unerheblich sind, bestimmen wir den Wert, den das Fahrzeug vor dem Unfall wert war (Wiederbeschaffungswert). Ebenfalls bestimmen wir bei Bedarf den Wert des verunfallten Fahrzeuges (sogenannter Restwert).
  • Fahrfähigkeit und Verkehrssicherheit
    Um Aussagen zum Ausfall des Fahrzeuges zu machen, bestimmen wir die Fahrfähigkeit und Verkehrssicherheit.
  • Risiken Schadenerweiterung
    Um eine Fehleinschätzung zu vermeiden, benennen wir mögliche Schadenerweiterungen im Gutachten, wie z.B. Achsschäden, elektronische Defekte, Motor- oder Getriebeschäden, etc.
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten komplett von der regulierenden Versicherung übernommen, wenn die Schadenhöhe über ca. 750 € inkl. MwSt. liegt.

Unser besonderer Service hierbei für Sie: Sollte sich bei der Besichtigung herausstellen, dass die Schadenhöhe unterhalb dieser 750 €-Grenze liegt, erstellen wir eine Werkstattkalkulation mit Fotos. Diese Werkstattkalkulation kann dann hergenommen werden um den Schaden geltend zu machen und muss von der regulierenden Versicherung bezahlt werden. Somit tragen Sie keinerlei Risiko bei einer Beauftragung.

Wir besichtigen Ihr Fahrzeug wo Sie es möchten: An unseren Kfz-Prüfstellen in Herbertingen, Kaufbeuren, Kempten, Landsberg am Lech, Lindau, Memmingen, Mindelheim, Moorenweis und Schongau, in einer Werkstätte, bei Ihnen zu Hause oder an einem anderen beliebigen Ort – Dank unserem mobilen Schadengutachten-Service, den wir für Sie in den Regionen Ammersee, Augsburg, Biberach an der Riß, Ehingen an der Donau, Füssen, Kißlegg, Königsbrunn, Krumbach, Marktoberdorf, Starnberg, Sonthofen, Ulm und Weilheim eingerichtet haben. Rufen Sie uns einfach an.
Zunächst wird bei der Besichtigung das komplette Fahrzeug inkl. Ausstattung sowie der entstandene Schaden aufgenommen. Mit Hilfe von aussagekräftigen Fotos dokumentieren wir den Unfallschaden beweissicher. Wichtige Fragen zum Schadenhergang, zu Vorschäden oder zur Schadensabwicklung besprechen wir gemeinsam vor Ort. Anschließend im Büro arbeiten wir das Gutachten sorgfältig aus. D.h. wir benötigen Sie nur bei der Besichtigung, den Rest erledigen wir gerne für Sie.
Bitte bringen Sie Ihre Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein) und wenn vorhanden alle Daten vom Unfallgegner bzw. ggfs. Schreiben der Versicherung mit.
Die Kosten für ein Gutachten orientieren sich an der Schadenhöhe des begutachteten Fahrzeuges. Wir rechnen innerhalb der Honorartabelle des Berufsverbandes BVSK ab und daher BGH-konform nach höchstrichterlichen Urteilen.
In der Regel arbeiten wir das Gutachten nach der Besichtigung am selben oder in den folgenden Tagen aus. D.h. Sie erhalten das Gutachten für Standardfahrzeuge normalerweise spätestens nach 3 Tagen zugeschickt. Bei Sonderfahrzeugen kann sich das Gutachten etwas verzögern, da wir z.B. mit dem Hersteller Rücksprache halten oder weitere Recherchen durchführen müssen.
Im unverschuldeten Unfall sollten Sie schnellstmöglich handeln um die Ausfallkosten so gering wie möglich zu halten. Sie können jederzeit ein Gutachten erstellen lassen, eine Freigabe der Versicherung o.Ä. ist nicht erforderlich.
Anhand des Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen können Sie den Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Wenn Sie selbst die die Abwicklung übernehmen möchten sind im Regelfall jedoch diverse Schreiben, Stellungnahmen zu Kürzungen, Telefonate oder Widerspruchschreiben notwendig.

Um Ihnen diese Arbeit zu ersparen haben Sie das Recht einen für Sie kostenfreien Schadenmanager einzuschalten, der die komplette Abwicklung für Sie erledigt. Der Schadenmanager macht in Ihrem Interesse alle relevanten Positionen geltend (Fahrzeugschaden, Wertminderung, Mietwagen, Nutzungsausfall, Nebenkostenpauschale, besondere Aufwendungen, Krankheitskosten, Verdienstausfall, etc.). Der Schadenmanager ist in Deutschland in den Rechtsanwaltskanzleien tätig und wird kostentechnisch im Haftpflichtfall komplett von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen gerne einen Schadenmanager in der Region Allgäu.

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Michael Bartenschlager

Sachverständiger für Kfz-Schäden und -Bewertungen

wir sorgen für ihre sicherheit schorer wolf

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PRÜFSTELLE KAUFBEUREN

Sudetenstr. 35a
87600 Kaufbeuren

Öffnungszeiten:
Mo. – Fr. 08.00 – 18.00 Uhr

Tel. +49 (8341) 96648-0
Fax: +49 (8341) 96648-1
→ KF@schorer-wolf.de

REGION:
Kaufbeuren, Pforzen, Biessenhofen, Irsee, Germaringen, Oberostendorf
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