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KFZ SCHADENGUTACHTEN
IN Kempten

Wir sorgen für Ihre Sicherheit.

SCHADENGUTACHTEN IN KEMPTEN

Hilfe bei Unfall: Wir erstellen Ihr Kfz-Schadengutachten in Kempten

Es muss nicht immer Alkohol oder eine böse Absicht im Spiel sein: Schon ein Hustenanfall kann zum Auslöser eines Verkehrsunfalls werden. Schwer zu sagen ist es daher vielfach, wer die Schuld am Unfall trägt. Ein Kfz-Schadengutachten, wie unsere Sachverständigen in Kempten und Umgebung es in Ihrem Auftrag erstellen, trägt zur Aufklärung des Sachverhalts erheblich bei. Wir von SCHORER + WOLF erstellen diese Schadengutachten neutral und unabhängig. Zögern Sie also nicht, uns auch dann zu kontaktieren, wenn die Schuldfrage noch nicht geklärt ist.

Die Überprüfung des Fahrzeugs, die der Erstellung des Kfz-Schadengutachtens vorausgeht, erfolgt im Großraum Kempten an einem von Ihnen bevorzugten Ort. Dabei beschränken sich unsere Gutachter nicht auf sichtbare Schäden. Motor, Karosserie, Getriebe werden ebenso gecheckt wie Achsteile oder Reifen. Die Kosten für ein solches Kfz-Schadengutachten trägt im Haftpflichtfall die Versicherung des Unfallverursachers. Und das bereits ab einer Schadenhöhe von ca. 750 € brutto. Liegen die Schäden darunter, lohnt sich die Erstellung eines Schadengutachtens zumeist nicht. Gerne erstellen Ihnen unsere unabhängigen Sachverständigen dann eine Werkstattkalkulation. Das heißt, wenn Sie unschuldig sind, kommen keinerlei Kosten auf Sie zu!

Das Kfz-Schadengutachten unterscheidet sich in wichtigen Punkten von einer reinen Werkstattkalkulation oder einem Kostenvoranschlag. Unsere Gutachter berechnen nicht allein die Kosten für eine notwendige Reparatur. Sie prüfen auch, ob und welche Wertminderung vorliegt, mit welchen Folgeschäden zu rechnen ist. Darüber hinaus befassen sie sich nach Bedarf auch mit der Rekonstruktion des Unfallhergangs und prüfen die Logik von Schilderungen und Zeugenaussagen. Dabei beziehen sie Unfallspuren an der Unfallstelle und am Fahrzeug ein. Auch die Durchführung von Simulationen ist möglich. So entsteht in sorgfältiger Kleinarbeit ein Bild davon, was tatsächlich geschehen und mit welchen Konsequenzen zu rechnen ist.

Ein Gutachten erstellen zu lassen, ist auch sinnvoll, wenn Sie Ihr Fahrzeug nach dem Unfall verkaufen wollen. Sie wissen dann, welchen Wert das Fahrzeug noch hat und können vorhandene Schäden klar benennen. Auf diese Weise vermeiden Sie, dass es nach dem Verkauf zu Forderungen kommt, weil der Käufer bestimmte Schäden erst im Nachhinein entdeckt.

NACH DEM UNFALL: RUHE BEWAHREN UND BEDACHTSAM HANDELN

Wurden Sie in einen Unfall verwickelt, handeln Sie ruhig und bedachtsam. Sichern Sie die Unfallstelle, stellen Sie ein Warndreieck auf und schalten Sie die Warnblinkanlage an. An erster Stelle geht es darum, zu überblicken, ob jemand verletzt wurde. Ist dies der Fall, alarmieren Sie bitte sofort einen Rettungswagen und die Polizei.

Am Unfallort tauschen Sie unbedingt alle Daten der Unfallbeteiligten sowie Zeugen aus. Dazu gehören Name und Adresse, Kennzeichen und die Versicherung beziehungsweise Versicherungsnummer der Unfallbeteiligten. Alternativ rufen Sie die Polizei hinzu und lassen diese alle Daten erheben und erste Spuren sichern.

Tipp: Fotografieren Sie mit Ihrem Handy oder Ihrer Kamera die Lage der Fahrzeuge sowie die Schäden, um bereits wichtige Beweise zu sichern.

Beauftragen Sie im Anschluss so rasch wie möglich unsere Sachverständigen in Kempten mit der Erstellung eines Schadengutachtens. Dieses sichert den Geschädigten, dass tatsächlich alle Ansprüche anerkannt werden – bis hin zur Auswahl eines geeigneten Mietwagens. Auf Wunsch nennen wir Ihnen zudem einen Schadenmanager in Kempten, dessen Hilfe Sie für die anstehenden Verhandlungen in Anspruch nehmen können.

Sind Sie selbst aller Voraussicht nach der Unfallverursacher, verzichten Sie dennoch darauf, sofort nach dem Unfall eine Schuldanerkenntnis abzugeben. Denn wie wir eingangs bereits erwähnten, ist die Schuldfrage nicht immer eindeutig zu klären. Sie sind zudem verpflichtet, die Zustimmung Ihrer Versicherung einzuholen, um eine solche Anerkenntnis abzugeben.

UNFALL – WAS TUN?

ALLES AUF EINEN BLICK

Ein Gutachten ist immer erforderlich, wenn Sie einen unverschuldeten Unfall erlitten haben. Anhand eines Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen (z.B. BVSK Sachverständige) ist gewährleistet, dass alle Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden können. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe stellt auch sicher, dass der Schaden vollumfänglich erkannt und ggfs. beseitigt werden kann.
Um spätere Nachteile zu vermeiden, benötigt man im Haftpflichtfall eine Beweissicherung eines unabhängigen Sachverständigen. Neben der reinen Schadenkalkulation bestimmt der Sachverständige in seinem Gutachten die folgenden Werte:

  • Wertminderung
    Betrag, den das Fahrzeug trotz repariertem Unfallschaden weniger wert ist, als ein vergleichbares, unfallfreies Fahrzeug.
  • Mietwagenklasse
    Als Ersatz für das während der Reparatur nicht nutzbare Fahrzeug können Sie einen Mietwagen gleicher Klasse beanspruchen.
  • Nutzungsausfall
    Wenn Sie keinen Mietwagen benötigen, können Sie stattdessen auch einen bis zu 3 stelligen Euro-Betrag pro Tag bei der Versicherung geltend machen.
  • Wiederbeschaffungs- und Restwert
    Sobald die Reparaturkosten nicht mehr unerheblich sind, bestimmen wir den Wert, den das Fahrzeug vor dem Unfall wert war (Wiederbeschaffungswert). Ebenfalls bestimmen wir bei Bedarf den Wert des verunfallten Fahrzeuges (sogenannter Restwert).
  • Fahrfähigkeit und Verkehrssicherheit
    Um Aussagen zum Ausfall des Fahrzeuges zu machen, bestimmen wir die Fahrfähigkeit und Verkehrssicherheit.
  • Risiken Schadenerweiterung
    Um eine Fehleinschätzung zu vermeiden, benennen wir mögliche Schadenerweiterungen im Gutachten, wie z.B. Achsschäden, elektronische Defekte, Motor- oder Getriebeschäden, etc.
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten komplett von der regulierenden Versicherung übernommen, wenn die Schadenhöhe über ca. 750 € inkl. MwSt. liegt.

Unser besonderer Service hierbei für Sie: Sollte sich bei der Besichtigung herausstellen, dass die Schadenhöhe unterhalb dieser 750 €-Grenze liegt, erstellen wir eine Werkstattkalkulation mit Fotos. Diese Werkstattkalkulation kann dann hergenommen werden um den Schaden geltend zu machen und muss von der regulierenden Versicherung bezahlt werden. Somit tragen Sie keinerlei Risiko bei einer Beauftragung.

Wir besichtigen Ihr Fahrzeug wo Sie es möchten: An unseren Kfz-Prüfstellen in Herbertingen, Kaufbeuren, Kempten, Landsberg am Lech, Lindau, Memmingen, Mindelheim, Moorenweis, Schongau, Marktoberdorf und Kißlegg, in einer Werkstätte, bei Ihnen zu Hause oder an einem anderen beliebigen Ort – Dank unserem mobilen Schadengutachten-Service, den wir für Sie in den Regionen Ammersee, Augsburg, Biberach an der Riß, Ehingen an der Donau, Füssen, Königsbrunn, Krumbach, Starnberg, Sonthofen, Ulm und Weilheim eingerichtet haben. Rufen Sie uns einfach an.

Zunächst wird bei der Besichtigung das komplette Fahrzeug inkl. Ausstattung sowie der entstandene Schaden aufgenommen. Mit Hilfe von aussagekräftigen Fotos dokumentieren wir den Unfallschaden beweissicher. Wichtige Fragen zum Schadenhergang, zu Vorschäden oder zur Schadensabwicklung besprechen wir gemeinsam vor Ort. Anschließend im Büro arbeiten wir das Gutachten sorgfältig aus. D.h. wir benötigen Sie nur bei der Besichtigung, den Rest erledigen wir gerne für Sie.
Bitte bringen Sie Ihre Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein) und wenn vorhanden alle Daten vom Unfallgegner bzw. ggfs. Schreiben der Versicherung mit.
Die Kosten für ein Gutachten orientieren sich an der Schadenhöhe des begutachteten Fahrzeuges. Wir rechnen innerhalb der Honorartabelle des Berufsverbandes BVSK ab und daher BGH-konform nach höchstrichterlichen Urteilen.
In der Regel arbeiten wir das Gutachten nach der Besichtigung am selben oder in den folgenden Tagen aus. D.h. Sie erhalten das Gutachten für Standardfahrzeuge normalerweise spätestens nach 3 Tagen zugeschickt. Bei Sonderfahrzeugen kann sich das Gutachten etwas verzögern, da wir z.B. mit dem Hersteller Rücksprache halten oder weitere Recherchen durchführen müssen.
Im unverschuldeten Unfall sollten Sie schnellstmöglich handeln um die Ausfallkosten so gering wie möglich zu halten. Sie können jederzeit ein Gutachten erstellen lassen, eine Freigabe der Versicherung o.Ä. ist nicht erforderlich.
Anhand des Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen können Sie den Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Wenn Sie selbst die die Abwicklung übernehmen möchten sind im Regelfall jedoch diverse Schreiben, Stellungnahmen zu Kürzungen, Telefonate oder Widerspruchschreiben notwendig.

Um Ihnen diese Arbeit zu ersparen haben Sie das Recht einen für Sie kostenfreien Schadenmanager einzuschalten, der die komplette Abwicklung für Sie erledigt. Der Schadenmanager macht in Ihrem Interesse alle relevanten Positionen geltend (Fahrzeugschaden, Wertminderung, Mietwagen, Nutzungsausfall, Nebenkostenpauschale, besondere Aufwendungen, Krankheitskosten, Verdienstausfall, etc.). Der Schadenmanager ist in Deutschland in den Rechtsanwaltskanzleien tätig und wird kostentechnisch im Haftpflichtfall komplett von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen gerne einen Schadenmanager in der Region Allgäu.

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Heisinger Str. 9
87437 Kempten

Öffnungszeiten:
Mo. – Fr. 08.00 – 17.00 Uhr

Tel. +49 831 70490-0
Fax: +49 831 70490-101
→ KE@schorer-wolf.de

REGION:
Kempten, Altusried, Durach, Weitnau, Waltenhofen, Nesselwang, Legau, Dietmannsried, Buchenberg, Obergünzburg

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