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KFZ SCHADENGUTACHTEN
in Kißlegg

Wir sorgen für Ihre Sicherheit.

SCHADENGUTACHTEN IN KISSLEGG

Wer den Schaden hat, braucht für das Gutachten nicht zu zahlen: unabhängige Kfz-Schadengutachten in Kißlegg

Eigentlich wollten Sie nur einen Unfall verhindern. Weil der Wagen vor Ihnen an der Anschlussstelle der A96 plötzlich abbremste. Oder weil jemand auf gut befahrenen Landstraße ein waghalsiges Überholmanöver startete. Am Ende sind Sie dann einfach froh, dass nichts Schlimmeres passiert ist. Dass es allen Beteiligten gut geht. Nur das Fahrzeug hat einen erheblichen Schaden erlitten.

Als Kfz-Schadengutachter haben wir von SCHORER + WOLF täglich mit Unfallwagen und verunfallten Motorrädern oder Wohnmobilen zu tun. Auch für uns ist es erleichternd zu hören, dass es neben dem Sachschaden keine Personenschäden zu beklagen gibt. Und dennoch wissen wir: Für manch einen stellt schon der Fahrzeugschaden eine mittelschwere Katastrophe dar. Deshalb ist es unser erstes und wichtigstes Ziel, Ihnen als Unfallgeschädigtem rasch zu einem Kfz-Schadengutachten zu verhelfen, mit dem Sie alle Ansprüche an die gegnerische Versicherung unverzüglich durchsetzen können.

Das Kfz-Schadengutachten erstellen wir nach einer gründlichen Inspektion des Unfallwagens. Wurde der Unfallhergang vor Ort bereits durch die Polizei protokolliert, stellen Sie uns die vorhandenen Informationen idealerweise zur Verfügung. Gibt es noch Unklarheiten oder Widersprüche, recherchieren wir auf Wunsch jedoch auch für Sie. Beispielsweise, indem wir den Unfallhergang simulieren, um die Glaubwürdigkeit bestimmter Angaben zu prüfen.

Mithilfe von Berichten, Fotos und der Ergebnisse unserer Inspektion erstellen wir Ihnen an unserer Kfz-Prüfstelle in Kißlegg dann binnen weniger Tage ein Schadengutachten, das folgende Informationen enthält:

• Art der Schäden und zu erwartende Reparaturen.
• Folgeschäden, die sich daraus in absehbarer Zeit ergeben können,
• Wertminderung und Restwert des Fahrzeuges,
• Höhe der zu erwartenden Gesamtkosten und der finanzielle Anspruch, der sich für Sie daraus ergibt.

Sind Sie selbst eindeutig der Unfallgeschädigte, handelt es sich um einen Haftpflichtfall und die Versicherung des Unfallgegners muss für alle anstehenden Kosten aufkommen. Dies gilt, unter der Voraussetzung, dass der Gesamtschaden sich auf mehr als € 750,- (inklusive Mehrwertsteuer) beläuft, auch für die Gebühren, die für die Gutachtenerstellung anfallen.

Aber keine Sorge: Fällt der Schadenswert geringer aus, werden die Kfz-Sachverständigen von SCHORER + WOLF Ihnen anbieten, das Schadengutachten in einen Werkstattbericht umzuwandeln, sodass sich der Gesamtpreis entsprechend verringert.

Sind Sie der Unfallverursacher, handelt es sich um einen Kaskofall. Häufig lohnt es sich, dann ebenfalls ein Kfz-Schadengutachten erstellen zu lassen, um Art und Ausmaß der Schäden zu ermitteln. Ob Ihre Versicherung die Kosten übernimmt, hängt dann allerdings von der Art des Vertrages ab, den Sie unterzeichnet haben. Einige Versicherungen verhalten sich langjährigen Versicherten gegenüber, die bisher unfallfrei unterwegs waren, besonders kulant.

So oder so sollten Sie versuchen, auf den Unfallschaden nicht noch menschliche Schädigungen folgen zu lassen. Verhalten Sie sich fair und versuchen Sie, alle anstehenden Maßnahmen miteinander sachlich zu regeln. Gern stellen wir Ihnen mit unserem neutralen Kfz-Schadengutachten die Grundlage dafür zur Verfügung.

UNFALL IN DER REGION KISSLEGG? JETZT KOMMT ALLES AUF DAS RICHTIGE VERHALTEN AN!

Wenn Sie in der Region Kißlegg beheimatet sind, kennen Sie sicher die Wege und Zufahrten, auf denen es immer mal wieder zu Unfällen kommt. In den vergangenen Jahren waren leider besonders tragische Fälle darunter. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich vorbereitend mit einem möglichen Unfall befassen. Denn letztlich kommt es nicht nur darauf an, Unfälle zu vermeiden. Entscheidend ist es auch, sich im Ernstfall auf das richtige Verhalten aller Beteiligten verlassen zu können.

Sind Sie bei einem Unfall mit dem Schrecken davon gekommen, prüfen Sie daher zunächst, ob dies auch für alle anderen Beteiligten gilt. Weist eine der Personen Verletzungen, Wunden, Brüche auf? Muss jemand aus einem Fahrzeug befreit werden oder benötigen Sie möglichst rasch Unterstützung durch die Rettungsdienste?

Die Rettung von Menschenleben stellt immer die erste Maßnahme am Unfallort dar. Achten Sie aber unbedingt darauf, sich nicht selbst in Gefahr zu bringen. Denken Sie an das Aufstellen eines Warndreiecks, tragen Sie eine Warnweste und stellen Sie die Blinkanlage ein. Begeben Sie sich zudem auf einen Seitenstreifen oder einen anderen abseits von der Fahrbahn gelegenen Platz.

Ist die Situation insgesamt weniger dramatisch, können Sie unter Umständen ganz auf die Hinzurufung von Rettungsdienst und Polizei verzichten. Tauschen Sie dann mit den Unfallbeteiligten alle wichtigen Kontaktdaten aus – dazu gehört auch, dass Sie sich die Daten der Unfallversicherung geben lassen oder Zeugen um die Angabe ihrer Telefonnummer bitten.

Ob jemanden einen persönliche Schuld trifft oder wie sich der Unfall im Detail ereignet hat, das lässt sich in der Regel auch im Nachhinein noch klären. Als Beteiligte an einem Unfall sind Sie daher auch nicht verpflichtet, bereits am Unfallort eine Schuldanerkennung zu unterzeichnen. Denn häufig sitzt der Schock auch bei leichteren und glimpflich verlaufenden Unfällen zu tief, um die Lage objektiv zu beurteilen.

Steht dann fest, dass Sie ein Kfz-Schadengutachten benötigen, wenden Sie sich so rasch wie möglich an die Kfz-Sachverständigen von SCHORER + WOLF in Kißlegg. Wir stehen Ihnen technisch wie menschlich zur Seite – und sorgen dafür, dass das Schadengutachten unverzüglich erstellt wird. Gern informieren wir Sie bei Bedarf zudem über die Option, mithilfe eines professionellen Schadensmanagements alle weiteren Angelegenheiten so stressfrei und friedlich wie möglich einzuleiten.

UNFALL – WAS TUN?

ALLES AUF EINEN BLICK

Ein Gutachten ist immer erforderlich, wenn Sie einen unverschuldeten Unfall erlitten haben. Anhand eines Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen (z.B. BVSK Sachverständige) ist gewährleistet, dass alle Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden können. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe stellt auch sicher, dass der Schaden vollumfänglich erkannt und ggfs. beseitigt werden kann.
Um spätere Nachteile zu vermeiden, benötigt man im Haftpflichtfall eine Beweissicherung eines unabhängigen Sachverständigen. Neben der reinen Schadenkalkulation bestimmt der Sachverständige in seinem Gutachten die folgenden Werte:

  • Wertminderung
    Betrag, den das Fahrzeug trotz repariertem Unfallschaden weniger wert ist, als ein vergleichbares, unfallfreies Fahrzeug.
  • Mietwagenklasse
    Als Ersatz für das während der Reparatur nicht nutzbare Fahrzeug können Sie einen Mietwagen gleicher Klasse beanspruchen.
  • Nutzungsausfall
    Wenn Sie keinen Mietwagen benötigen, können Sie stattdessen auch einen bis zu 3 stelligen Euro-Betrag pro Tag bei der Versicherung geltend machen.
  • Wiederbeschaffungs- und Restwert
    Sobald die Reparaturkosten nicht mehr unerheblich sind, bestimmen wir den Wert, den das Fahrzeug vor dem Unfall wert war (Wiederbeschaffungswert). Ebenfalls bestimmen wir bei Bedarf den Wert des verunfallten Fahrzeuges (sogenannter Restwert).
  • Fahrfähigkeit und Verkehrssicherheit
    Um Aussagen zum Ausfall des Fahrzeuges zu machen, bestimmen wir die Fahrfähigkeit und Verkehrssicherheit.
  • Risiken Schadenerweiterung
    Um eine Fehleinschätzung zu vermeiden, benennen wir mögliche Schadenerweiterungen im Gutachten, wie z.B. Achsschäden, elektronische Defekte, Motor- oder Getriebeschäden, etc.
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten komplett von der regulierenden Versicherung übernommen, wenn die Schadenhöhe über ca. 750 € inkl. MwSt. liegt.

Unser besonderer Service hierbei für Sie: Sollte sich bei der Besichtigung herausstellen, dass die Schadenhöhe unterhalb dieser 750 €-Grenze liegt, erstellen wir eine Werkstattkalkulation mit Fotos. Diese Werkstattkalkulation kann dann hergenommen werden um den Schaden geltend zu machen und muss von der regulierenden Versicherung bezahlt werden. Somit tragen Sie keinerlei Risiko bei einer Beauftragung.

Wir besichtigen Ihr Fahrzeug wo Sie es möchten: An unseren Kfz-Prüfstellen in Herbertingen, Kaufbeuren, Kempten, Landsberg am Lech, Lindau, Memmingen, Mindelheim, Moorenweis, Schongau, Marktoberdorf und Kißlegg, in einer Werkstätte, bei Ihnen zu Hause oder an einem anderen beliebigen Ort – Dank unserem mobilen Schadengutachten-Service, den wir für Sie in den Regionen Ammersee, Augsburg, Biberach an der Riß, Ehingen an der Donau, Füssen, Königsbrunn, Krumbach, Starnberg, Sonthofen, Ulm und Weilheim eingerichtet haben. Rufen Sie uns einfach an.

Zunächst wird bei der Besichtigung das komplette Fahrzeug inkl. Ausstattung sowie der entstandene Schaden aufgenommen. Mit Hilfe von aussagekräftigen Fotos dokumentieren wir den Unfallschaden beweissicher. Wichtige Fragen zum Schadenhergang, zu Vorschäden oder zur Schadensabwicklung besprechen wir gemeinsam vor Ort. Anschließend im Büro arbeiten wir das Gutachten sorgfältig aus. D.h. wir benötigen Sie nur bei der Besichtigung, den Rest erledigen wir gerne für Sie.
Bitte bringen Sie Ihre Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein) und wenn vorhanden alle Daten vom Unfallgegner bzw. ggfs. Schreiben der Versicherung mit.
Die Kosten für ein Gutachten orientieren sich an der Schadenhöhe des begutachteten Fahrzeuges. Wir rechnen innerhalb der Honorartabelle des Berufsverbandes BVSK ab und daher BGH-konform nach höchstrichterlichen Urteilen.
In der Regel arbeiten wir das Gutachten nach der Besichtigung am selben oder in den folgenden Tagen aus. D.h. Sie erhalten das Gutachten für Standardfahrzeuge normalerweise spätestens nach 3 Tagen zugeschickt. Bei Sonderfahrzeugen kann sich das Gutachten etwas verzögern, da wir z.B. mit dem Hersteller Rücksprache halten oder weitere Recherchen durchführen müssen.
Im unverschuldeten Unfall sollten Sie schnellstmöglich handeln um die Ausfallkosten so gering wie möglich zu halten. Sie können jederzeit ein Gutachten erstellen lassen, eine Freigabe der Versicherung o.Ä. ist nicht erforderlich.
Anhand des Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen können Sie den Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Wenn Sie selbst die die Abwicklung übernehmen möchten sind im Regelfall jedoch diverse Schreiben, Stellungnahmen zu Kürzungen, Telefonate oder Widerspruchschreiben notwendig.

Um Ihnen diese Arbeit zu ersparen haben Sie das Recht einen für Sie kostenfreien Schadenmanager einzuschalten, der die komplette Abwicklung für Sie erledigt. Der Schadenmanager macht in Ihrem Interesse alle relevanten Positionen geltend (Fahrzeugschaden, Wertminderung, Mietwagen, Nutzungsausfall, Nebenkostenpauschale, besondere Aufwendungen, Krankheitskosten, Verdienstausfall, etc.). Der Schadenmanager ist in Deutschland in den Rechtsanwaltskanzleien tätig und wird kostentechnisch im Haftpflichtfall komplett von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen gerne einen Schadenmanager in der Region Allgäu.

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Gebrüder-Kolb-Str. 1/1
88353 Kißegg

Öffnungszeiten:
Mo.– Fr. 08.00 – 17.00 Uhr

Tel. +49 (7563) 184300-0
→ WG@schorer-wolf.de

REGION:
Kißlegg, Leutkirch, Bad Wurzach, Hittisau, Oberstaufen, Isny, Argenbühl, Wangen, Lindenberg, Bergatreute, Wolfegg, Vogt, Amtzell, Heimenkirch, Lindenberg, Weiler Simmerberg
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