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KFZ SCHADENGUTACHTEN
IN LANDSBERG

Wir sorgen für Ihre Sicherheit.

SCHADENGUTACHTEN IN LANDSBERG AM LECH

Unfallschaden kalkulieren und Unfallhergang analysieren: Ihr Kfz-Schadengutachten von SCHORER + WOLF in Landsberg

Auffahrunfall? Ihr geparktes Fahrzeug wurde angefahren? Ihnen wurde die Vorfahrt genommen? Im Alltag passieren viele Unfälle. Doch die wenigsten wissen, was zu tun ist, wenn sie unschuldig einen Unfall hatten.

Als Geschädigter haben Sie das Recht auf eine unabhängige technische Beweissicherung (=Gutachten), freie Werkstattwahl, Betreuung durch einen Schadenmanager, uvm. Lassen Sie es nicht zu, dass Ihre Schadenersatzansprüche durch das sogenannte Schadenmanagement der Versicherung gekürzt werden.
Die Kosten für die Leistungen müssen im Haftpflichtfall komplett von der gegnerischen Versicherung übernommen werden und das sogar ohne deren vorherige Einwilligung.

Unsere zertifizierten Sachverständigen erstellen für Sie ein umfassendes Gutachten mit allen relevanten Werten und Aussagen, das deutlich über den Umfang eines Kostenvoranschlages hinausgeht: Lohnt sich eine Reparatur überhaupt noch? Verliert das Fahrzeug trotz Reparatur an Wert (Wertminderung). Ist das Fahrzeug noch verkehrssicher? Und falls es besser ist, das Fahrzeug zu verkaufen, welchen Restwert hat es dann noch?
Vereinbaren Sie einfach einen Termin an unserem Standort in Landsberg. Oder teilen Sie uns mit, wo Sie die Besichtigung für das Kfz-Schadengutachten gern durchführen lassen würden. Im Anschluss an die Begutachtung und das gemeinsame Gespräch fertigen wir Ihnen dann ein Kfz-Schadengutachten an. Außerdem klären wir, ob Sie Anspruch auf einen Mietwagen haben. Benötigen Sie Hilfe, um Ihre Ansprüche in den darauffolgenden Verhandlungen durchzusetzen? Dann vermitteln wir Ihnen gern einen Schadenmanager, der Sie berät und begleitet.

Ob Sie schuldlos in einen Unfall verwickelt wurden, ob Sie eine Teilschuld oder die volle Schuld trifft, spielt keine Rolle. Das klären Versicherungen und gegebenenfalls die Gerichte. Wir stehen Ihnen bei, um die Folgeschäden gering zu halten, technisch wie menschlich.

SICHERN, DOKUMENTIEREN, RECHTSFRAGEN KLÄREN: DIE DREI WICHTIGEN PHASEN NACH EINEM UNFALL

Nach einem Unfall gibt es viel zu tun und zu bedenken. An der Unfallstelle geht es zunächst nur darum, Schlimmeres zu verhindern. Müssen verletzte Personen geborgen und versorgt werden? Könnte es aufgrund herumliegender Teile oder aufgrund der Behinderung einer Fahrbahn zu weiteren Unfällen kommen? Idealerweise arbeiten in diesem Moment alle Beteiligten ruhig und bedächtig zusammen, um die Unfallstelle zu sichern und die Rettungsleitstellen zu informieren.

Ist dies erfolgt, geht es darum, den Unfallhergang in einem Bericht festzuhalten. Erfassen Sie die Daten der Beteiligten, Namen, Adressen, Versicherungsdaten und versuchen Sie das Geschehen in Stichpunkten festzuhalten. Die Frage, wer schuld am Unfall ist, müssen Sie an dieser Stelle nicht beantworten. Auch dann nicht, wenn es keinen Zweifel daran gibt, wer den Unfall verursacht hat. Denn ein zu frühes Schuldanerkenntnis könnte zu Problemen mit der Versicherung führen. Auch lässt sich – wie eingangs beschrieben – bei einer Verkettung von Umständen eben nicht immer eindeutig sagen, wen die Schuld trifft.

Tipp: Einen Unfallbericht zum Ausfüllen erhalten Sie bei uns kostenlos – einfach in das Handschuhfach legen.

Ein Unfall führt nicht nur zu Kosten, er ist auch mit Stress bis hin zu Traumata verbunden. Versuchen Sie daher, sich in allen Belangen, die den Unfall betreffen, die Hilfe von Experten zu holen. Für die Erstellung des detaillierten Kfz-Schadengutachtens können Sie sich voll und ganz auf unsere Gutachter in Landsberg verlassen.

UNFALL – WAS TUN?

ALLES AUF EINEN BLICK

Ein Gutachten ist immer erforderlich, wenn Sie einen unverschuldeten Unfall erlitten haben. Anhand eines Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen (z.B. BVSK Sachverständige) ist gewährleistet, dass alle Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden können. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe stellt auch sicher, dass der Schaden vollumfänglich erkannt und ggfs. beseitigt werden kann.
Um spätere Nachteile zu vermeiden, benötigt man im Haftpflichtfall eine Beweissicherung eines unabhängigen Sachverständigen. Neben der reinen Schadenkalkulation bestimmt der Sachverständige in seinem Gutachten die folgenden Werte:

  • Wertminderung
    Betrag, den das Fahrzeug trotz repariertem Unfallschaden weniger wert ist, als ein vergleichbares, unfallfreies Fahrzeug.
  • Mietwagenklasse
    Als Ersatz für das während der Reparatur nicht nutzbare Fahrzeug können Sie einen Mietwagen gleicher Klasse beanspruchen.
  • Nutzungsausfall
    Wenn Sie keinen Mietwagen benötigen, können Sie stattdessen auch einen bis zu 3 stelligen Euro-Betrag pro Tag bei der Versicherung geltend machen.
  • Wiederbeschaffungs- und Restwert
    Sobald die Reparaturkosten nicht mehr unerheblich sind, bestimmen wir den Wert, den das Fahrzeug vor dem Unfall wert war (Wiederbeschaffungswert). Ebenfalls bestimmen wir bei Bedarf den Wert des verunfallten Fahrzeuges (sogenannter Restwert).
  • Fahrfähigkeit und Verkehrssicherheit
    Um Aussagen zum Ausfall des Fahrzeuges zu machen, bestimmen wir die Fahrfähigkeit und Verkehrssicherheit.
  • Risiken Schadenerweiterung
    Um eine Fehleinschätzung zu vermeiden, benennen wir mögliche Schadenerweiterungen im Gutachten, wie z.B. Achsschäden, elektronische Defekte, Motor- oder Getriebeschäden, etc.
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten komplett von der regulierenden Versicherung übernommen, wenn die Schadenhöhe über ca. 750 € inkl. MwSt. liegt.

Unser besonderer Service hierbei für Sie: Sollte sich bei der Besichtigung herausstellen, dass die Schadenhöhe unterhalb dieser 750 €-Grenze liegt, erstellen wir eine Werkstattkalkulation mit Fotos. Diese Werkstattkalkulation kann dann hergenommen werden um den Schaden geltend zu machen und muss von der regulierenden Versicherung bezahlt werden. Somit tragen Sie keinerlei Risiko bei einer Beauftragung.

Wir besichtigen Ihr Fahrzeug wo Sie es möchten: An unseren Kfz-Prüfstellen in Herbertingen, Kaufbeuren, Kempten, Landsberg am Lech, Lindau, Memmingen, Mindelheim, Moorenweis, Schongau, Marktoberdorf und Kißlegg, in einer Werkstätte, bei Ihnen zu Hause oder an einem anderen beliebigen Ort – Dank unserem mobilen Schadengutachten-Service, den wir für Sie in den Regionen Ammersee, Augsburg, Biberach an der Riß, Ehingen an der Donau, Füssen, Königsbrunn, Krumbach, Starnberg, Sonthofen, Ulm und Weilheim eingerichtet haben. Rufen Sie uns einfach an.

Zunächst wird bei der Besichtigung das komplette Fahrzeug inkl. Ausstattung sowie der entstandene Schaden aufgenommen. Mit Hilfe von aussagekräftigen Fotos dokumentieren wir den Unfallschaden beweissicher. Wichtige Fragen zum Schadenhergang, zu Vorschäden oder zur Schadensabwicklung besprechen wir gemeinsam vor Ort. Anschließend im Büro arbeiten wir das Gutachten sorgfältig aus. D.h. wir benötigen Sie nur bei der Besichtigung, den Rest erledigen wir gerne für Sie.
Bitte bringen Sie Ihre Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein) und wenn vorhanden alle Daten vom Unfallgegner bzw. ggfs. Schreiben der Versicherung mit.
Die Kosten für ein Gutachten orientieren sich an der Schadenhöhe des begutachteten Fahrzeuges. Wir rechnen innerhalb der Honorartabelle des Berufsverbandes BVSK ab und daher BGH-konform nach höchstrichterlichen Urteilen.
In der Regel arbeiten wir das Gutachten nach der Besichtigung am selben oder in den folgenden Tagen aus. D.h. Sie erhalten das Gutachten für Standardfahrzeuge normalerweise spätestens nach 3 Tagen zugeschickt. Bei Sonderfahrzeugen kann sich das Gutachten etwas verzögern, da wir z.B. mit dem Hersteller Rücksprache halten oder weitere Recherchen durchführen müssen.
Im unverschuldeten Unfall sollten Sie schnellstmöglich handeln um die Ausfallkosten so gering wie möglich zu halten. Sie können jederzeit ein Gutachten erstellen lassen, eine Freigabe der Versicherung o.Ä. ist nicht erforderlich.
Anhand des Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen können Sie den Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Wenn Sie selbst die die Abwicklung übernehmen möchten sind im Regelfall jedoch diverse Schreiben, Stellungnahmen zu Kürzungen, Telefonate oder Widerspruchschreiben notwendig.

Um Ihnen diese Arbeit zu ersparen haben Sie das Recht einen für Sie kostenfreien Schadenmanager einzuschalten, der die komplette Abwicklung für Sie erledigt. Der Schadenmanager macht in Ihrem Interesse alle relevanten Positionen geltend (Fahrzeugschaden, Wertminderung, Mietwagen, Nutzungsausfall, Nebenkostenpauschale, besondere Aufwendungen, Krankheitskosten, Verdienstausfall, etc.). Der Schadenmanager ist in Deutschland in den Rechtsanwaltskanzleien tätig und wird kostentechnisch im Haftpflichtfall komplett von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen gerne einen Schadenmanager in der Region Allgäu.

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PRÜFSTELLE LANDSBERG

Graf-Zeppelin-Str. 8
86899 Landsberg am Lech

Öffnungszeiten:
Mo. – Fr. 08.00 – 18.00 Uhr
Ab November 2023 ist unsere Prüfstelle jeden ersten Samstag des Monats von 10:00-13:00 Uhr besetzt.
Sollte dieser auf einen Feiertag fallen, ist der darauffolgende Samstag zu den genannten Zeiten geöffnet.

Tel. +49 8191 21763
Fax: +49 8191 21706
→ LL@schorer-wolf.de

REGION:
Landsberg am Lech, Buchloe, Kaufering, Pürgen, Lamerdingen
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