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KFZ SCHADENGUTACHTEN
IN Lindau

Wir sorgen für Ihre Sicherheit.

SCHADENGUTACHTEN IN LINDAU

Kfz-Schadengutachten nach Unfall in und um Lindau

Eine kurze Unachtsamkeit beim Fahren kann langfristige Folgen haben, wenn dadurch ein Verkehrsunfall herbeigeführt wird. Vielleicht haben Sie Glück im Unglück und es wurden zumindest keine Personen verletzt. Doch auch die Sachschäden wollen reguliert und finanziert werden – und dem gehen oft aufwendige Verhandlungen voraus. Mit einem Kfz-Schadengutachten, das Ihnen die unabhängigen Gutachter von SCHORER + WOLF in Lindau erstellen, haben Sie die besten Chancen, alle Ansprüche geltend machen zu können.

Die Erstellung des Gutachtens beginnt mit einer Inspektion des geschädigten Fahrzeugs. Als Fahrzeughalter beauftragen Sie uns am besten möglichst rasch nach dem Unfall. Die Begutachtung kann in unserer Niederlassung oder an einem anderen Ort in oder um Lindau erfolgen. Gemeinsam besprechen wir, was genau vorgefallen ist. Unsere Sachverständigen prüfen dann Ihr Fahrzeug, wobei sie sich nicht auf sichtbare Beschädigungen begrenzen.

Das Gutachten selbst wird dann mithilfe von Fotos und Notizen binnen weniger Tage im Büro erstellt. Liegt ein Haftpflichtfall vor, sind Sie also nicht der Unfallverursacher, übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Kosten. Doch auch wenn Sie den Unfall verursacht haben und Ihr Fahrzeug erhebliche Schäden erlitten hat, empfehlen wir, zunächst ein Kfz-Schadengutachten in Lindau erstellen zu lassen. So haben Sie genau im Blick, welche Kosten auf Sie zukommen und ob sich eine Reparatur überhaupt noch lohnt.

Ist die Schuldfrage noch ungeklärt, nehmen wir in unserem Kfz-Schadengutachten optional Stellung dazu. Die Inspektion wird dann erweitert um eine genaue Prüfung des Unfallhergangs. Bei Bedarf können wir diesen auch mithilfe moderner Technologien simulieren. Diese Prüfung ist für Sie von besonderem Wert, wenn außergerichtlich keine akzeptable Einigung erzielt werden kann.

Ist das Gutachten erstellt, beginnt die Auseinandersetzung mit der Versicherung. Wie sich diese verhält, lässt sich im Voraus nicht sagen. Gern vermitteln wir Ihnen aber einen Schadenmanager in Lindau, der Ihnen bei allen Formalitäten zur Seite steht. Die Beauftragung eines solchen Schadenmanagers ist für alle, die keine Schuld an einem Unfall tragen, ebenfalls kostenfrei. Auch hier muss die Versicherung des Unfallgegners einspringen.

NACH DEM UNFALL: RUHE BEWAHREN UND DIE ZÜGEL IN DER HAND HALTEN

Grundsätzlich raten wir für die Zeit nach einem Unfall: Halten Sie die Zügel selbst in der Hand und lassen Sie sich nicht zu Entscheidungen nötigen, die Sie später bereuen könnten. Das gilt einerseits für ein Schuldanerkenntnis, das viele Versicherte schon geben, bevor sie Rücksprache mit ihrer Versicherung oder einem Anwalt gehalten haben. Und das gilt für Versuche, Sie dazu zu bewegen, eine von der Versicherung ausgesuchte Werkstatt mit den fälligen Reparaturen zu beauftragen, statt selbst eine auszuwählen. Auch haben Sie das Recht auf einen Gutachter Ihres Vertrauens. Sie müssen also keinen Versicherungsgutachter akzeptieren, wenn Sie diesem nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

Direkt nach dem Unfall sollten Sie alle Gedanken an Sachschäden und Kosten ohnehin erst einmal hintenanstellen. Jetzt geht es allein darum, eventuelle Folgeunfälle zu verhindern und das Leben sowie die Gesundheit der Beteiligten zu schützen. Sichern Sie daher sich selbst (Warnweste, nicht ohne Blick in den Rückspiegel aus dem Auto steigen), Ihre Begleiter und die Unfallstelle (Warndreieck, Warnblinkanlage). Kümmern Sie sich, falls erforderlich, um Verletzte oder Personen, die einen Schock erlitten haben, und rufen Sie bei Bedarf einen Rettungswagen und die Polizei.

Wurde niemand verletzt und verhalten sich alle Beteiligten kooperativ, können Sie gemeinsam einen Unfallbericht erstellen. Ist dies nicht möglich, versuchen Sie beruhigend auf andere einzuwirken oder ziehen Sie sich zurück, bis die Polizei eingetroffen ist. Verlassen Sie allerdings nicht die Unfallstelle, da dies als Fahrerflucht interpretiert werden könnte.

UNFALL – WAS TUN?

ALLES AUF EINEN BLICK

Ein Gutachten ist immer erforderlich, wenn Sie einen unverschuldeten Unfall erlitten haben. Anhand eines Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen (z.B. BVSK Sachverständige) ist gewährleistet, dass alle Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden können. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe stellt auch sicher, dass der Schaden vollumfänglich erkannt und ggfs. beseitigt werden kann.
Um spätere Nachteile zu vermeiden, benötigt man im Haftpflichtfall eine Beweissicherung eines unabhängigen Sachverständigen. Neben der reinen Schadenkalkulation bestimmt der Sachverständige in seinem Gutachten die folgenden Werte:

  • Wertminderung
    Betrag, den das Fahrzeug trotz repariertem Unfallschaden weniger wert ist, als ein vergleichbares, unfallfreies Fahrzeug.
  • Mietwagenklasse
    Als Ersatz für das während der Reparatur nicht nutzbare Fahrzeug können Sie einen Mietwagen gleicher Klasse beanspruchen.
  • Nutzungsausfall
    Wenn Sie keinen Mietwagen benötigen, können Sie stattdessen auch einen bis zu 3 stelligen Euro-Betrag pro Tag bei der Versicherung geltend machen.
  • Wiederbeschaffungs- und Restwert
    Sobald die Reparaturkosten nicht mehr unerheblich sind, bestimmen wir den Wert, den das Fahrzeug vor dem Unfall wert war (Wiederbeschaffungswert). Ebenfalls bestimmen wir bei Bedarf den Wert des verunfallten Fahrzeuges (sogenannter Restwert).
  • Fahrfähigkeit und Verkehrssicherheit
    Um Aussagen zum Ausfall des Fahrzeuges zu machen, bestimmen wir die Fahrfähigkeit und Verkehrssicherheit.
  • Risiken Schadenerweiterung
    Um eine Fehleinschätzung zu vermeiden, benennen wir mögliche Schadenerweiterungen im Gutachten, wie z.B. Achsschäden, elektronische Defekte, Motor- oder Getriebeschäden, etc.
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten komplett von der regulierenden Versicherung übernommen, wenn die Schadenhöhe über ca. 750 € inkl. MwSt. liegt.

Unser besonderer Service hierbei für Sie: Sollte sich bei der Besichtigung herausstellen, dass die Schadenhöhe unterhalb dieser 750 €-Grenze liegt, erstellen wir eine Werkstattkalkulation mit Fotos. Diese Werkstattkalkulation kann dann hergenommen werden um den Schaden geltend zu machen und muss von der regulierenden Versicherung bezahlt werden. Somit tragen Sie keinerlei Risiko bei einer Beauftragung.

Wir besichtigen Ihr Fahrzeug wo Sie es möchten: An unseren Kfz-Prüfstellen in Herbertingen, Kaufbeuren, Kempten, Landsberg am Lech, Lindau, Memmingen, Mindelheim, Moorenweis, Schongau und Marktoberdorf, in einer Werkstätte, bei Ihnen zu Hause oder an einem anderen beliebigen Ort – Dank unserem mobilen Schadengutachten-Service, den wir für Sie in den Regionen Ammersee, Augsburg, Biberach an der Riß, Ehingen an der Donau, Füssen, Kißlegg, Königsbrunn, Krumbach, Starnberg, Sonthofen, Ulm und Weilheim eingerichtet haben. Rufen Sie uns einfach an.
Zunächst wird bei der Besichtigung das komplette Fahrzeug inkl. Ausstattung sowie der entstandene Schaden aufgenommen. Mit Hilfe von aussagekräftigen Fotos dokumentieren wir den Unfallschaden beweissicher. Wichtige Fragen zum Schadenhergang, zu Vorschäden oder zur Schadensabwicklung besprechen wir gemeinsam vor Ort. Anschließend im Büro arbeiten wir das Gutachten sorgfältig aus. D.h. wir benötigen Sie nur bei der Besichtigung, den Rest erledigen wir gerne für Sie.
Bitte bringen Sie Ihre Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein) und wenn vorhanden alle Daten vom Unfallgegner bzw. ggfs. Schreiben der Versicherung mit.
Die Kosten für ein Gutachten orientieren sich an der Schadenhöhe des begutachteten Fahrzeuges. Wir rechnen innerhalb der Honorartabelle des Berufsverbandes BVSK ab und daher BGH-konform nach höchstrichterlichen Urteilen.
In der Regel arbeiten wir das Gutachten nach der Besichtigung am selben oder in den folgenden Tagen aus. D.h. Sie erhalten das Gutachten für Standardfahrzeuge normalerweise spätestens nach 3 Tagen zugeschickt. Bei Sonderfahrzeugen kann sich das Gutachten etwas verzögern, da wir z.B. mit dem Hersteller Rücksprache halten oder weitere Recherchen durchführen müssen.
Im unverschuldeten Unfall sollten Sie schnellstmöglich handeln um die Ausfallkosten so gering wie möglich zu halten. Sie können jederzeit ein Gutachten erstellen lassen, eine Freigabe der Versicherung o.Ä. ist nicht erforderlich.
Anhand des Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen können Sie den Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Wenn Sie selbst die die Abwicklung übernehmen möchten sind im Regelfall jedoch diverse Schreiben, Stellungnahmen zu Kürzungen, Telefonate oder Widerspruchschreiben notwendig.

Um Ihnen diese Arbeit zu ersparen haben Sie das Recht einen für Sie kostenfreien Schadenmanager einzuschalten, der die komplette Abwicklung für Sie erledigt. Der Schadenmanager macht in Ihrem Interesse alle relevanten Positionen geltend (Fahrzeugschaden, Wertminderung, Mietwagen, Nutzungsausfall, Nebenkostenpauschale, besondere Aufwendungen, Krankheitskosten, Verdienstausfall, etc.). Der Schadenmanager ist in Deutschland in den Rechtsanwaltskanzleien tätig und wird kostentechnisch im Haftpflichtfall komplett von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen gerne einen Schadenmanager in der Region Allgäu.

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PRÜFSTELLE LINDAU

Bregenzer Str. 121
88131 Lindau

Öffnungszeiten:
Mo. – Fr. 08.00 – 17.00 Uhr

Tel. +49 8382 9646-0
Fax: +49 8382 9646-29
→ LI@schorer-wolf.de

REGION:
Lindau, Wasserburg, Friedrichshafen, Tettnang, Meckenbeuren, Bregenz, Kressbronn am Bodensee
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