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KFZ SCHADENGUTACHTEN
in Marktoberdorf

Wir sorgen für Ihre Sicherheit.

NEUERÖFFNUNG AM 01.08.2023

SCHADENGUTACHTEN IN MARKTOBERDORF

Kfz-Schadengutachten in Marktoberdorf zuverlässig erstellen lassen

Auffahrunfall am Ende des täglichen Staus, waghalsiges Überholungsmanöver, das Sie zum Ausweichen zwingt, oder ein Verkehrsteilnehmer, der Ihnen die Vorfahrt nimmt: Situationen, in denen es zu einem Unfall kommen kann, sind leider auch in der Region Marktoberdorf nicht ganz zu vermeiden. Glück im Unglück ist es dann schon, wenn nur ein Sachschaden, aber keine Verletzten zu beklagen sind.

Zwar ist auch ein Schaden am eigenen Fahrzeug mehr als ärgerlich, insbesondere wenn man ihn nicht selbst verursacht hat. Doch mit einem Kfz-Schadengutachten von SCHORER + WOLF haben Sie gute Chancen, schon bald einen fairen Ausgleich zu erhalten. Denn unsere Kfz-Sachverständigen sind nach einem Unfall technisch wie menschlich an Ihrer Seite und kümmern sich um die präzise Dokumentation aller Schäden und zu erwartenden Reparaturen.

Kfz-Schadengutachten können Sie nach einem Unfall mit Fremdverschulden (Haftpflichtfall) beauftragen. Einen selbst verschuldeten Unfall (Kaskofall) können Sie über Ihre Versicherung in Auftrag geben. Im erstgenannten Fall haben Sie Ansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallgegners. Sollten Sie bei der Beweisführung Probleme haben, können Sie die Gutachter von SCHORER + WOLF optional damit beauftragen, den Unfallhergang zu prüfen und zu dokumentieren. Dies geschieht durch einen Besuch am Unfallort und/oder durch eine Simulation und Rekonstruktion des Unfallhergangs.

Zu den Hauptaufgaben bei der Erstellung des Kfz-Schadengutachtens, das wir in Marktoberdorf und Umgebung für Sie erstellen, gehört die Inspektion des Unfallfahrzeugs. Wir prüfen, welche Schäden vorliegen, welche Reparaturen erforderlich sind und ermitteln, welche Wertminderung beziehungsweise welcher Restwert sich daraus ergibt. So sind Sie auch in der Kostenfrage gegenüber der zahlungspflichtigen Versicherung des Unfallverursachers auf der rechtssicheren Seite.

Damit wir Ihnen in Marktoberdorf rasch ein Kfz-Schadengutachten erstellen können, beauftragen Sie uns einfach persönlich oder nehmen telefonisch Kontakt mit uns auf. Ist der Unfallhergang bereits polizeilich geklärt und/oder gibt es keine Zweifel daran, dass Sie der Geschädigte sind? Dann zögern Sie nicht zu lange, damit sich der Schaden für Sie auch zeitlich in Grenzen hält.

Ein Einverständnis der Versicherung des Unfallgegners brauchen Sie in einem Haftpflichtfall ohnehin nicht. Darüber hinaus steht es Ihnen frei, den Sachverständigen zur Erstellung des Schadengutachtens in Marktoberdorf selbst auszuwählen.

Sobald wir Ihr Fahrzeug inspiziert und alle wichtigen Daten und Fakten aufgenommen haben, erstellen wir Ihnen ein Kfz-Schadengutachten, mit dem Sie Ihre Ansprüche der Versicherung gegenüber direkt geltend machen können. Beläuft sich die von uns ermittelte Schadenhöhe auf eine Summe von mehr als € 750,- (inkl. MwSt.), ist die Versicherung auch zur Übernahme der Kosten für das Gutachten verpflichtet.

Wird die Summe voraussichtlich geringer ausfallen, nehmen die Mitarbeiter an unserem Standort in Marktoberdorf Kontakt mit Ihnen auf, um zu besprechen, ob Sie uns dennoch mit der Erstellung eines ausführlichen Schadengutachtens beauftragen wollen oder ob wir Ihnen eine kostengünstige Reparaturkostenkalkulation erstellen sollen.

NACH DEM UNFALL: RUHE BEWAHREN UND BEDACHTSAM HANDELN

Verkehrsunfälle sorgen auch dann für starke Emotionen, wenn keine Verletzten zu beklagen sind. Gerade dann, denn falls es Verletzte gibt, konzentrieren sich verantwortungsbewusste Verkehrsteilnehmer eher darauf, ihnen zu helfen, statt die Schuldfrage zu klären. Sollten Sie in eine solche Notlage geraten, rufen Sie idealerweise unverzüglich die Rettungsleitstelle an und bitten um Unterstützung durch Sanitäter und Polizei.

Sofern es Ihnen selbst möglich ist, sichern Sie zudem die Unfallstelle ab oder bitten Sie andere Verkehrsteilnehmer, dies zu tun. Wichtig ist jedoch, dass sich dabei niemand in weitere Gefahr bringt – das Einschalten der Warnblinkanlage und das Tragen einer Warnweste beim Aufstellen des Warndreiecks helfen dabei.

Sind die ersten Maßnahmen mit Bedacht getroffen worden, bleibt immer noch genug Zeit, um sich mit dem Unfallhergang zu befassen. Ist die Polizei vor Ort, werden die Beamten erste Befragungen vornehmen und die Anschriften der Beteiligten sowie von Zeugen ermitteln. Auch Fotos können zu diesem Zeitpunkt bereits gemacht werden, damit sich der Unfallhergang bei Bedarf später besser rekonstruieren lässt.

Im Anschluss geht es darum, die finanziellen Auswirkungen in Grenzen zu halten. Dabei spielt auch die Schuldfrage eine Rolle, sofern sie sich eindeutig klären lässt. Doch auch, wenn es komplizierte Umstände und Wetterlagen waren, die zum Unfall führten oder wenn Sie selbst eine Mitschuld an dem Geschehen tragen, können sich Ansprüche an die Versicherung ergeben.

Welche das sind und in welcher Höhe Sie geltend gemacht werden können, all das und mehr ermitteln unsere Kfz-Sachverständigen in Marktoberdorf in einem ausführlichen Kfz-Schadengutachten. Gern informieren wir Sie zudem über weitere Schritte oder vermitteln Ihnen den Kontakt zu einem erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht, der Ihnen hilft, die Angelegenheit zu einem fairen Abschluss zu bringen.

So können Sie sich in der guten Gewissheit, dass alles seinen geregelten Gang gehen wird, von der Aufregung erholen. Und haben gegebenenfalls schon bald einen Ersatzwagen zur Verfügung, um die Tage bis zur Abholung Ihres Fahrzeuges aus der Reparaturwerkstatt zu
überbrücken.

Sie benötigen Unterstützung nach einem Verkehrsunfall durch ein hieb- und stichfestes Kfz-Schadengutachten in Marktoberdorf oder Umgebung? Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf oder nutzen Sie unseren praktischen Rückrufservice! Wir informieren und unterstützen Sie rasch und zuverlässig!

UNFALL – WAS TUN?

ALLES AUF EINEN BLICK

Ein Gutachten ist immer erforderlich, wenn Sie einen unverschuldeten Unfall erlitten haben. Anhand eines Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen (z.B. BVSK Sachverständige) ist gewährleistet, dass alle Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden können. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe stellt auch sicher, dass der Schaden vollumfänglich erkannt und ggfs. beseitigt werden kann.
Um spätere Nachteile zu vermeiden, benötigt man im Haftpflichtfall eine Beweissicherung eines unabhängigen Sachverständigen. Neben der reinen Schadenkalkulation bestimmt der Sachverständige in seinem Gutachten die folgenden Werte:

  • Wertminderung
    Betrag, den das Fahrzeug trotz repariertem Unfallschaden weniger wert ist, als ein vergleichbares, unfallfreies Fahrzeug.
  • Mietwagenklasse
    Als Ersatz für das während der Reparatur nicht nutzbare Fahrzeug können Sie einen Mietwagen gleicher Klasse beanspruchen.
  • Nutzungsausfall
    Wenn Sie keinen Mietwagen benötigen, können Sie stattdessen auch einen bis zu 3 stelligen Euro-Betrag pro Tag bei der Versicherung geltend machen.
  • Wiederbeschaffungs- und Restwert
    Sobald die Reparaturkosten nicht mehr unerheblich sind, bestimmen wir den Wert, den das Fahrzeug vor dem Unfall wert war (Wiederbeschaffungswert). Ebenfalls bestimmen wir bei Bedarf den Wert des verunfallten Fahrzeuges (sogenannter Restwert).
  • Fahrfähigkeit und Verkehrssicherheit
    Um Aussagen zum Ausfall des Fahrzeuges zu machen, bestimmen wir die Fahrfähigkeit und Verkehrssicherheit.
  • Risiken Schadenerweiterung
    Um eine Fehleinschätzung zu vermeiden, benennen wir mögliche Schadenerweiterungen im Gutachten, wie z.B. Achsschäden, elektronische Defekte, Motor- oder Getriebeschäden, etc.
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten komplett von der regulierenden Versicherung übernommen, wenn die Schadenhöhe über ca. 750 € inkl. MwSt. liegt.

Unser besonderer Service hierbei für Sie: Sollte sich bei der Besichtigung herausstellen, dass die Schadenhöhe unterhalb dieser 750 €-Grenze liegt, erstellen wir eine Werkstattkalkulation mit Fotos. Diese Werkstattkalkulation kann dann hergenommen werden um den Schaden geltend zu machen und muss von der regulierenden Versicherung bezahlt werden. Somit tragen Sie keinerlei Risiko bei einer Beauftragung.

Wir besichtigen Ihr Fahrzeug wo Sie es möchten: An unseren Kfz-Prüfstellen in Herbertingen, Kaufbeuren, Kempten, Landsberg am Lech, Lindau, Memmingen, Mindelheim, Moorenweis, Schongau und Marktoberdorf, in einer Werkstätte, bei Ihnen zu Hause oder an einem anderen beliebigen Ort – Dank unserem mobilen Schadengutachten-Service, den wir für Sie in den Regionen Ammersee, Augsburg, Biberach an der Riß, Ehingen an der Donau, Füssen, Kißlegg, Königsbrunn, Krumbach, Starnberg, Sonthofen, Ulm und Weilheim eingerichtet haben. Rufen Sie uns einfach an.
Zunächst wird bei der Besichtigung das komplette Fahrzeug inkl. Ausstattung sowie der entstandene Schaden aufgenommen. Mit Hilfe von aussagekräftigen Fotos dokumentieren wir den Unfallschaden beweissicher. Wichtige Fragen zum Schadenhergang, zu Vorschäden oder zur Schadensabwicklung besprechen wir gemeinsam vor Ort. Anschließend im Büro arbeiten wir das Gutachten sorgfältig aus. D.h. wir benötigen Sie nur bei der Besichtigung, den Rest erledigen wir gerne für Sie.
Bitte bringen Sie Ihre Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein) und wenn vorhanden alle Daten vom Unfallgegner bzw. ggfs. Schreiben der Versicherung mit.
Die Kosten für ein Gutachten orientieren sich an der Schadenhöhe des begutachteten Fahrzeuges. Wir rechnen innerhalb der Honorartabelle des Berufsverbandes BVSK ab und daher BGH-konform nach höchstrichterlichen Urteilen.
In der Regel arbeiten wir das Gutachten nach der Besichtigung am selben oder in den folgenden Tagen aus. D.h. Sie erhalten das Gutachten für Standardfahrzeuge normalerweise spätestens nach 3 Tagen zugeschickt. Bei Sonderfahrzeugen kann sich das Gutachten etwas verzögern, da wir z.B. mit dem Hersteller Rücksprache halten oder weitere Recherchen durchführen müssen.
Im unverschuldeten Unfall sollten Sie schnellstmöglich handeln um die Ausfallkosten so gering wie möglich zu halten. Sie können jederzeit ein Gutachten erstellen lassen, eine Freigabe der Versicherung o.Ä. ist nicht erforderlich.
Anhand des Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen können Sie den Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Wenn Sie selbst die die Abwicklung übernehmen möchten sind im Regelfall jedoch diverse Schreiben, Stellungnahmen zu Kürzungen, Telefonate oder Widerspruchschreiben notwendig.

Um Ihnen diese Arbeit zu ersparen haben Sie das Recht einen für Sie kostenfreien Schadenmanager einzuschalten, der die komplette Abwicklung für Sie erledigt. Der Schadenmanager macht in Ihrem Interesse alle relevanten Positionen geltend (Fahrzeugschaden, Wertminderung, Mietwagen, Nutzungsausfall, Nebenkostenpauschale, besondere Aufwendungen, Krankheitskosten, Verdienstausfall, etc.). Der Schadenmanager ist in Deutschland in den Rechtsanwaltskanzleien tätig und wird kostentechnisch im Haftpflichtfall komplett von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen gerne einen Schadenmanager in der Region Allgäu.

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IHRE ANSPRECHPARTNER IN MARKTOBERDORF

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Norbert Schwab

Kfz-Sachverständiger

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ANFAHRT & KONTAKT

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PRÜFSTELLE MARKTOBERDORF

Kaufbeurener Str. 37
87616 Marktoberdorf

Öffnungszeiten:
Mo./ Mi./ Do. 08.00 – 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Tel. +49 8342 8933996
→ MOD@schorer-wolf.de

REGION:
Marktoberdorf, Ruderatshofen, Rettenbach am Auerberg, Stötten am Auerberg, Wald, Aitrang, Unterthingau

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