Slide

NEU: BAFA-FÖRDERUNG FÜR ELEKTROFAHRZEUGE

KFZ SCHADENGUTACHTEN
IN Memmingen

Wir sorgen für Ihre Sicherheit.

SCHADENGUTACHTEN IN MEMMINGEN

Kfz-Schadengutachten – Ihr gutes Recht in Memmingen und Umgebung

Drängler auf der A96, ein Auffahrunfall auf der Europastraße oder auch ein kleiner Moment eigener Unaufmerksamkeit, der zu einem großen Schaden führt: Unfälle mit und Beschädigungen an Fahrzeugen entstehen zumeist im Zusammenhang mit äußerst belastenden Situationen. Gut, wenn man in solchen Lebenslagen einen zuverlässigen Sachverständigen an seiner Seite weiß, der rasch und detailliert die Schäden begutachtet, Beweise sichert und alles Erforderliche hieb- und stichfest dokumentiert.

Als Kfz-Sachverständige und Gutachter sind wir von SCHORER +WOLF technisch wie menschlich der richtige Ansprechpartner, wenn Sie ein Kfz-Schadengutachten in Memmingen und Umgebung benötigen. Ob Sie selbst den Unfall verursacht haben (Kaskofall) oder ob es sich um ein Fremdverschulden (Haftpflichtfall) handelt, spielt dabei keine Rolle. Wir ermitteln neutral sowie umfassend und rekonstruieren bei Bedarf auch den Unfallverlauf oder die Schadensursache durch Simulationen.

Ihr Fahrzeug inspizieren wir an einem von Ihnen gewünschten Ort in Memmingen und Umgebung. Wir dokumentieren schriftlich und mithilfe von Fotos den Schaden, berechnen die zu erwartende Wertminderung sowie weitere Kosten oder auch den Restwert Ihres Fahrzeugs. So erstellen wir letztlich ein Sachverständigengutachten, das über den Wert eines reinen Kostenvoranschlags weit hinausgeht, und gewährleisten, dass all Ihre Ansprüche auf Schadensersatz gründlich abgesichert sind.

Damit wir Ihnen in Memmingen und Umgebung ein Schadengutachten erstellen können, erteilen Sie einfach den Auftrag dazu. Sind Sie der Geschädigte, benötigen Sie dafür keine Erlaubnis der Versicherung Ihres Unfallgegners. Ist der Unfallgegner bekannt oder liegt bereits ein Schreiben der Versicherung vor, vereinfacht es die weiteren Schritte allerdings, wenn Sie uns auch dessen Daten übermitteln. Auf die Inspektion und ein gemeinsames Gespräch zum Unfallhergang erfolgt dann die schriftliche Ausarbeitung unseres Gutachtens durch unsere Sachverständigen im Büro.

Ist das Gutachten erstellt, können Sie den Schadensersatz entweder selbst bei der Versicherung beantragen oder aber kostenlos einen Schadenmanager in Memmingen damit beauftragen. Ab einer Schadenhöhe von 750 € inkl. MwSt. müssen die Kosten des Gutachtens komplett von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden.

MENSCHEN, FAHRZEUGE, REKONSTRUKTIONEN: SO VERHALTEN SIE SICH NACH EINEM UNFALL

Wenn es „kracht“, steht vor der Schadenbegutachtung an den beteiligten Fahrzeugen natürlich die Sorge um die Personen, die von dem Unfall betroffen sind. Hat es Verletzte gegeben, rufen Sie unverzüglich Hilfe und leisten Sie, sofern Ihnen möglich, Erste Hilfe. Denken Sie auch daran, die Unfallstelle abzusichern und ein Warndreieck aufzustellen.

Doch auch, wenn keine Personen zu Schaden gekommen sind, empfiehlt es sich, die Polizei zu informieren, damit diese den Unfallhergang aufnimmt und gegebenenfalls Zeugenbefragungen durchführt. Darüber hinaus erfolgt eine erste Beweissicherung durch Bildaufnahmen.

Besteht die Möglichkeit, dass Sie selbst den Schaden verursacht haben, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt noch keine Schuld anerkennen. Es reicht, wenn ein Unfallbericht ausgefüllt wird. Viele Unfälle kommen aufgrund einer Verkettung von Umständen zustande, sodass die Schuldfrage nicht immer eindeutig zu klären ist. Besprechen Sie daher beim Verdacht der Schuld oder Teilschuld alles Weitere mit Ihrer Versicherung und/oder einem Anwalt. Unsere Gutachter unterstützen Sie zudem darin, den genauen Verlauf schlüssig zu rekonstruieren.

Haben Sie den Unfall eindeutig nicht verursacht, steht es Ihnen zu, sofort im Anschluss ein Schadengutachten erstellen zu lassen, dessen Kosten Ihnen ebenso wie die Reparatur erstattet werden. Rufen Sie uns einfach an, um möglichst rasch einen Termin für die Erstellung Ihres Schadengutachtens in Memmingen und Umgebung zu vereinbaren.

UNFALL – WAS TUN?

ALLES AUF EINEN BLICK

Ein Gutachten ist immer erforderlich, wenn Sie einen unverschuldeten Unfall erlitten haben. Anhand eines Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen (z.B. BVSK Sachverständige) ist gewährleistet, dass alle Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden können. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe stellt auch sicher, dass der Schaden vollumfänglich erkannt und ggfs. beseitigt werden kann.
Um spätere Nachteile zu vermeiden, benötigt man im Haftpflichtfall eine Beweissicherung eines unabhängigen Sachverständigen. Neben der reinen Schadenkalkulation bestimmt der Sachverständige in seinem Gutachten die folgenden Werte:

  • Wertminderung
    Betrag, den das Fahrzeug trotz repariertem Unfallschaden weniger wert ist, als ein vergleichbares, unfallfreies Fahrzeug.
  • Mietwagenklasse
    Als Ersatz für das während der Reparatur nicht nutzbare Fahrzeug können Sie einen Mietwagen gleicher Klasse beanspruchen.
  • Nutzungsausfall
    Wenn Sie keinen Mietwagen benötigen, können Sie stattdessen auch einen bis zu 3 stelligen Euro-Betrag pro Tag bei der Versicherung geltend machen.
  • Wiederbeschaffungs- und Restwert
    Sobald die Reparaturkosten nicht mehr unerheblich sind, bestimmen wir den Wert, den das Fahrzeug vor dem Unfall wert war (Wiederbeschaffungswert). Ebenfalls bestimmen wir bei Bedarf den Wert des verunfallten Fahrzeuges (sogenannter Restwert).
  • Fahrfähigkeit und Verkehrssicherheit
    Um Aussagen zum Ausfall des Fahrzeuges zu machen, bestimmen wir die Fahrfähigkeit und Verkehrssicherheit.
  • Risiken Schadenerweiterung
    Um eine Fehleinschätzung zu vermeiden, benennen wir mögliche Schadenerweiterungen im Gutachten, wie z.B. Achsschäden, elektronische Defekte, Motor- oder Getriebeschäden, etc.
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten komplett von der regulierenden Versicherung übernommen, wenn die Schadenhöhe über ca. 750 € inkl. MwSt. liegt.

Unser besonderer Service hierbei für Sie: Sollte sich bei der Besichtigung herausstellen, dass die Schadenhöhe unterhalb dieser 750 €-Grenze liegt, erstellen wir eine Werkstattkalkulation mit Fotos. Diese Werkstattkalkulation kann dann hergenommen werden um den Schaden geltend zu machen und muss von der regulierenden Versicherung bezahlt werden. Somit tragen Sie keinerlei Risiko bei einer Beauftragung.

Wir besichtigen Ihr Fahrzeug wo Sie es möchten: An unseren Kfz-Prüfstellen in Herbertingen, Kaufbeuren, Kempten, Landsberg am Lech, Lindau, Memmingen, Mindelheim, Moorenweis und Schongau, in einer Werkstätte, bei Ihnen zu Hause oder an einem anderen beliebigen Ort – Dank unserem mobilen Schadengutachten-Service, den wir für Sie in den Regionen Ammersee, Augsburg, Biberach an der Riß, Ehingen an der Donau, Füssen, Kißlegg, Königsbrunn, Krumbach, Marktoberdorf, Starnberg, Sonthofen, Ulm und Weilheim eingerichtet haben. Rufen Sie uns einfach an.
Zunächst wird bei der Besichtigung das komplette Fahrzeug inkl. Ausstattung sowie der entstandene Schaden aufgenommen. Mit Hilfe von aussagekräftigen Fotos dokumentieren wir den Unfallschaden beweissicher. Wichtige Fragen zum Schadenhergang, zu Vorschäden oder zur Schadensabwicklung besprechen wir gemeinsam vor Ort. Anschließend im Büro arbeiten wir das Gutachten sorgfältig aus. D.h. wir benötigen Sie nur bei der Besichtigung, den Rest erledigen wir gerne für Sie.
Bitte bringen Sie Ihre Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein) und wenn vorhanden alle Daten vom Unfallgegner bzw. ggfs. Schreiben der Versicherung mit.
Die Kosten für ein Gutachten orientieren sich an der Schadenhöhe des begutachteten Fahrzeuges. Wir rechnen innerhalb der Honorartabelle des Berufsverbandes BVSK ab und daher BGH-konform nach höchstrichterlichen Urteilen.
In der Regel arbeiten wir das Gutachten nach der Besichtigung am selben oder in den folgenden Tagen aus. D.h. Sie erhalten das Gutachten für Standardfahrzeuge normalerweise spätestens nach 3 Tagen zugeschickt. Bei Sonderfahrzeugen kann sich das Gutachten etwas verzögern, da wir z.B. mit dem Hersteller Rücksprache halten oder weitere Recherchen durchführen müssen.
Im unverschuldeten Unfall sollten Sie schnellstmöglich handeln um die Ausfallkosten so gering wie möglich zu halten. Sie können jederzeit ein Gutachten erstellen lassen, eine Freigabe der Versicherung o.Ä. ist nicht erforderlich.
Anhand des Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen können Sie den Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Wenn Sie selbst die die Abwicklung übernehmen möchten sind im Regelfall jedoch diverse Schreiben, Stellungnahmen zu Kürzungen, Telefonate oder Widerspruchschreiben notwendig.

Um Ihnen diese Arbeit zu ersparen haben Sie das Recht einen für Sie kostenfreien Schadenmanager einzuschalten, der die komplette Abwicklung für Sie erledigt. Der Schadenmanager macht in Ihrem Interesse alle relevanten Positionen geltend (Fahrzeugschaden, Wertminderung, Mietwagen, Nutzungsausfall, Nebenkostenpauschale, besondere Aufwendungen, Krankheitskosten, Verdienstausfall, etc.). Der Schadenmanager ist in Deutschland in den Rechtsanwaltskanzleien tätig und wird kostentechnisch im Haftpflichtfall komplett von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen gerne einen Schadenmanager in der Region Allgäu.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

IHRE ANSPRECHPARTNER IN MEMMINGEN

wir sorgen für ihre sicherheit schorer wolf

ANFAHRT & KONTAKT

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

PRÜFSTELLE MEMMINGEN

Teramostr. 29
87700 Memmingen

Öffnungszeiten:
Mo. – Fr. 08.00 – 17.00 Uhr

Tel. +49 8331 82209
Fax: +49 8331 82271
→ MM@schorer-wolf.de

REGION:
Memmingen, Ottobeuren, Buxheim, Bad Grönenbach, Erolzheim, Boos, Rot an der Rot, Dettingen an der Iller, Aichstetten, Erkheim
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

PRÜFSTELLE MEMMINGEN

Teramostr. 29
87700 Memmingen

Öffnungszeiten:
Mo. – Fr. 08.00 – 17.00 Uhr

Tel. +49 8331 82209
Fax: +49 8331 82271
→ MM@schorer-wolf.de

REGION:
Memmingen, Ottobeuren, Buxheim, Bad Grönenbach, Erolzheim, Boos, Rot an der Rot, Dettingen an der Iller, Aichstetten, Erkheim