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KFZ SCHADENGUTACHTEN
IN Mindelheim

Wir sorgen für Ihre Sicherheit.

SCHADENGUTACHTEN IN MINDELHEIM

Kfz-Schadengutachten von SCHORER + WOLF in Mindelheim und Umgebung

Überhöhte Geschwindigkeit auf der B16, Sekundenschlaf eines Berufskraftfahrers oder eine unübersichtliche Zufahrt, die dazu führt, dass man einen anderen Verkehrsteilnehmer übersieht: So ungern wir alle daran denken mögen, so klar muss uns sein, dass auch in und um Mindelheim regelmäßig Unfälle passieren.

Der Sorge um das Wohl beteiligter Personen folgt die Unsicherheit, welche Schäden am Fahrzeug entstanden sind. Benötigen Sie hierfür ein Kfz-Schadengutachten, sind wir von SCHORER+ WOLF der richtige Ansprechpartner. Denn unsere zertifizierten Sachverständigen erstellen Ihnen in Mindelheim und Umgebung rasch und sorgfältig detaillierte Kfz-Schadengutachten und stehen Ihnen technisch wie menschlich zur Seite.

Ein Kfz-Schadengutachten sollten Sie in jedem Fall beauftragen, wenn zu erwarten ist, dass sich der entstandene Schaden auf mindestens € 750,- brutto belaufen wird. Als Geschädigter erhalten Sie die Kosten für solche Gutachten von der Versicherung des Unfallverursachers komplett erstattet.

Die Erstellung des Gutachtens beginnt mit einer gründlichen Inspektion des Fahrzeugs und bei Bedarf auch der Unfallstelle. Den Ort der Begutachtung in oder um Mindelheim wählen Sie selbst. Unsere Sachverständigen erfassen sichtbare Schäden und zu erwartende Wertminderungen oder Folgeschäden, sichern Beweise, rekonstruieren den Unfallhergang und dokumentieren die Resultate in Bild und Text.

Unerheblich ist es dabei,
• ob ein Teilverschulden vorliegt.
• ob Sie selbst der Unfallverursacher sind, sodass es sich um einen Kaskofall handelt.
• ob ein Fremdverschulden vorliegt, sodass die Haftpflichtversicherung eintritt.

Wir ermitteln in jedem Fall neutral und erstellen ein hieb- und stichfestes Kfz-Schadengutachten, mit dem Sie sich an die jeweils zuständige Versicherung wenden können.

Oft stellen sich bei der Regulierung des Schadens Probleme mit der gegnerischen Versicherung heraus, die nicht den kompletten Schaden bezahlen möchte: Benötigen Sie für die Zeit, in der das beschädigte Fahrzeug nicht fahrtauglich ist, einen Mietwagen? Fürchten Sie, nicht alle Ansprüche auf Schadenersatz durchsetzen zu können? Versucht man Sie dazu zu drängen, eine andere Werkstatt aufzusuchen als die von Ihnen gewünschte? Unsere Gutachter übernehmen bei Bedarf gern weitere Leistungen oder vermitteln den Kontakt zu einem Schadenmanager in Mindelheim und Umgebung, der Ihnen beim Durchsetzen aller Ihrer zustehenden Ersatzpositionen bei steht.

NACH DEM UNFALL: RUHE BEWAHREN UND RETTUNGSLEITSTELLEN INFORMIEREN

Ob es beim Wenden, Abbiegen oder durch einen Wildwechsel passiert ist – in der überwiegenden Zahl der Fälle, gibt es bei Verkehrsunfällen nur leicht Verletzte. Dennoch gilt selbstverständlich für jeden Unfall: Sorgen Sie zunächst dafür, dass Verletzte versorgt werden und dass die Unfallstelle gut sichtbar gesichert ist.

Informieren Sie die Rettungsleitstellen und/oder rufen Sie die Polizei zur Hilfe, anstatt sich privat zu einigen. Die tatsächlichen Schäden an einem Fahrzeug sind nicht immer sofort ersichtlich und auch die Schuldfrage lässt sich auf den ersten Blick nicht immer eindeutig klären.

Sind Zeugen anwesend, bitten Sie diese, bis zum Eintreffen der Polizei vor Ort zu bleiben. Achten Sie aber darauf, dass keiner der Beteiligten sich in Gefahr begibt und bemühen Sie sich, trotz Schock und Sorge, ruhig zu bleiben und beruhigend auf andere Teilnehmer einzuwirken. Zumindest was den finanziellen Schaden angeht, wird sich alles regeln. Dies umso mehr, wenn Sie direkt im Anschluss ein Kfz-Schadengutachten beauftragen, das Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche „Schützenhilfe“ leistet.

Wir von SCHORER + WOLF hoffen selbstverständlich, dass Sie gut und unfallfrei unterwegs sind. Sollte es aber zu einem Schadensfall kommen, rufen Sie uns einfach an und beauftragen Sie unsere Sachverständigen mit der Erstellung Ihres Kfz-Schadengutachtens in Mindelheim und Umgebung.

UNFALL – WAS TUN?

ALLES AUF EINEN BLICK

Ein Gutachten ist immer erforderlich, wenn Sie einen unverschuldeten Unfall erlitten haben. Anhand eines Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen (z.B. BVSK Sachverständige) ist gewährleistet, dass alle Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden können. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe stellt auch sicher, dass der Schaden vollumfänglich erkannt und ggfs. beseitigt werden kann.
Um spätere Nachteile zu vermeiden, benötigt man im Haftpflichtfall eine Beweissicherung eines unabhängigen Sachverständigen. Neben der reinen Schadenkalkulation bestimmt der Sachverständige in seinem Gutachten die folgenden Werte:

  • Wertminderung
    Betrag, den das Fahrzeug trotz repariertem Unfallschaden weniger wert ist, als ein vergleichbares, unfallfreies Fahrzeug.
  • Mietwagenklasse
    Als Ersatz für das während der Reparatur nicht nutzbare Fahrzeug können Sie einen Mietwagen gleicher Klasse beanspruchen.
  • Nutzungsausfall
    Wenn Sie keinen Mietwagen benötigen, können Sie stattdessen auch einen bis zu 3 stelligen Euro-Betrag pro Tag bei der Versicherung geltend machen.
  • Wiederbeschaffungs- und Restwert
    Sobald die Reparaturkosten nicht mehr unerheblich sind, bestimmen wir den Wert, den das Fahrzeug vor dem Unfall wert war (Wiederbeschaffungswert). Ebenfalls bestimmen wir bei Bedarf den Wert des verunfallten Fahrzeuges (sogenannter Restwert).
  • Fahrfähigkeit und Verkehrssicherheit
    Um Aussagen zum Ausfall des Fahrzeuges zu machen, bestimmen wir die Fahrfähigkeit und Verkehrssicherheit.
  • Risiken Schadenerweiterung
    Um eine Fehleinschätzung zu vermeiden, benennen wir mögliche Schadenerweiterungen im Gutachten, wie z.B. Achsschäden, elektronische Defekte, Motor- oder Getriebeschäden, etc.
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten komplett von der regulierenden Versicherung übernommen, wenn die Schadenhöhe über ca. 750 € inkl. MwSt. liegt.

Unser besonderer Service hierbei für Sie: Sollte sich bei der Besichtigung herausstellen, dass die Schadenhöhe unterhalb dieser 750 €-Grenze liegt, erstellen wir eine Werkstattkalkulation mit Fotos. Diese Werkstattkalkulation kann dann hergenommen werden um den Schaden geltend zu machen und muss von der regulierenden Versicherung bezahlt werden. Somit tragen Sie keinerlei Risiko bei einer Beauftragung.

Wir besichtigen Ihr Fahrzeug wo Sie es möchten: An unseren Kfz-Prüfstellen in Herbertingen, Kaufbeuren, Kempten, Landsberg am Lech, Lindau, Memmingen, Mindelheim, Moorenweis, Schongau und Marktoberdorf, in einer Werkstätte, bei Ihnen zu Hause oder an einem anderen beliebigen Ort – Dank unserem mobilen Schadengutachten-Service, den wir für Sie in den Regionen Ammersee, Augsburg, Biberach an der Riß, Ehingen an der Donau, Füssen, Kißlegg, Königsbrunn, Krumbach, Starnberg, Sonthofen, Ulm und Weilheim eingerichtet haben. Rufen Sie uns einfach an.
Zunächst wird bei der Besichtigung das komplette Fahrzeug inkl. Ausstattung sowie der entstandene Schaden aufgenommen. Mit Hilfe von aussagekräftigen Fotos dokumentieren wir den Unfallschaden beweissicher. Wichtige Fragen zum Schadenhergang, zu Vorschäden oder zur Schadensabwicklung besprechen wir gemeinsam vor Ort. Anschließend im Büro arbeiten wir das Gutachten sorgfältig aus. D.h. wir benötigen Sie nur bei der Besichtigung, den Rest erledigen wir gerne für Sie.
Bitte bringen Sie Ihre Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein) und wenn vorhanden alle Daten vom Unfallgegner bzw. ggfs. Schreiben der Versicherung mit.
Die Kosten für ein Gutachten orientieren sich an der Schadenhöhe des begutachteten Fahrzeuges. Wir rechnen innerhalb der Honorartabelle des Berufsverbandes BVSK ab und daher BGH-konform nach höchstrichterlichen Urteilen.
In der Regel arbeiten wir das Gutachten nach der Besichtigung am selben oder in den folgenden Tagen aus. D.h. Sie erhalten das Gutachten für Standardfahrzeuge normalerweise spätestens nach 3 Tagen zugeschickt. Bei Sonderfahrzeugen kann sich das Gutachten etwas verzögern, da wir z.B. mit dem Hersteller Rücksprache halten oder weitere Recherchen durchführen müssen.
Im unverschuldeten Unfall sollten Sie schnellstmöglich handeln um die Ausfallkosten so gering wie möglich zu halten. Sie können jederzeit ein Gutachten erstellen lassen, eine Freigabe der Versicherung o.Ä. ist nicht erforderlich.
Anhand des Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen können Sie den Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Wenn Sie selbst die die Abwicklung übernehmen möchten sind im Regelfall jedoch diverse Schreiben, Stellungnahmen zu Kürzungen, Telefonate oder Widerspruchschreiben notwendig.

Um Ihnen diese Arbeit zu ersparen haben Sie das Recht einen für Sie kostenfreien Schadenmanager einzuschalten, der die komplette Abwicklung für Sie erledigt. Der Schadenmanager macht in Ihrem Interesse alle relevanten Positionen geltend (Fahrzeugschaden, Wertminderung, Mietwagen, Nutzungsausfall, Nebenkostenpauschale, besondere Aufwendungen, Krankheitskosten, Verdienstausfall, etc.). Der Schadenmanager ist in Deutschland in den Rechtsanwaltskanzleien tätig und wird kostentechnisch im Haftpflichtfall komplett von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen gerne einen Schadenmanager in der Region Allgäu.

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IHR ANSPRECHPARTNER IN MINDELHEIM

Roland Frey

Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertungen

wir sorgen für ihre sicherheit schorer wolf

ANFAHRT & KONTAKT

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PRÜFSTELLE MINDELHEIM

Rubihorn-Str. 5
87719 Mindelheim

Öffnungszeiten:
Mo./Mi./Fr. 08.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr

Tel. +49 170 3747220
Tel. +49 (8261) 4033
→ MN@schorer-wolf.de

REGION:
Mindelheim, Buchloe, Erkheim, Sontheim, Pfaffenhausen, Oberrieden, Kammlach, Krumbach, Bad Wörishofen, Rammingen, Stetten, Westerheim
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