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KFZ SCHADENGUTACHTEN
IN Moorenweis

Wir sorgen für Ihre Sicherheit.

SCHADENGUTACHTEN IN MOORENWEIS

Unfall im Landkreis Fürstenfeldbruck? Jetzt Kfz-Schadengutachten von SCHORER + WOLF in Moorenweis beauftragen

Schneewehen auf der B 471, eine tiefstehende Sonne über der A 8 oder dichter Nebel auf der B 2 – es muss nicht immer menschliches Versagen sein, das zu Verkehrsunfällen führt. Doch ob sich die Schuldfrage stellt oder nicht, die Folgen sind für alle Beteiligten immens.

Haben Sie Glück im Unglück, sind keine Personenschäden zu beklagen. Wie aber ist es um Ihr Fahrzeug bestellt? Wie groß ist der Schaden wirklich und an wen können Sie sich wenden, um nach Unfällen im Einzugsgebiet Fürstenfeldbruck rasch Klarheit zu erlangen, wer dafür aufkommt?

Benötigen Sie nach einem Unfall im Landkreis Fürstenfeldbruck ein Schadengutachten, wenden Sie sich am besten gleich an die Sachverständigen von SCHORER + WOLF in Moorenweis. Keine 15 Minuten von der Kreisstadt entfernt, finden Sie unser Sachverständigenbüro, in dem sich Experten rasch und unkompliziert der Sache annehmen.

Unsere Gutachter werden bei fremdverschuldeten Unfällen (Haftpflichtfall) ebenso aktiv wie bei Eigenschäden (Kaskofall). Ist noch unklar, wer den Unfall verursacht hat? Benötigen Sie neben der Schadensanalyse eine Rekonstruktion des Unfallhergangs, sind wir ebenfalls verlässlich an Ihrer Seite.

Die Gutachtenerstellung beginnt mit einer Inspektion des Fahrzeugs. Dabei stellen wir nicht nur den Ist-Zustand fest, sondern treffen auch Aussagen über zu erwartende Folgeschäden. Welche Wertminderung lässt sich berechnen und besteht Anspruch auf eine merkantile Wertminderung? Diese und alle weiteren Fragen, die sich nach einem Unfall stellen, werden von uns ausgiebig und transparent beantwortet.

Für die Kosten des Schadengutachtens, das unsere Kfz-Sachverständigen in Moorenweis für Sie erstellen, kommt im Haftpflichtfall die Versicherung des Unfallverursachers auf, sofern die Schadenssumme sich auf mindestens € 750,- beläuft. Stellen unsere Gutachter fest, dass es sich um einen geringfügigeren Schaden handelt, unterbreiten wir Ihnen ein faires Angebot: Sie erhalten von uns dann eine preisgünstigere Werkstattkalkulation, für die ebenfalls die Versicherung aufkommt.

SICHERN, DOKUMENTIEREN, ANALYSIEREN: VERHALTEN NACH EINEM UNFALL

Auch wenn kein Zweifel daran besteht, dass Sie Ihr Fahrzeug umsichtig und erfahren durch den Straßenverkehr führen: Die Möglichkeit, in einen Unfall verwickelt zu werden, lässt sich leider nie komplett ausschließen. Empfehlenswert ist es daher, sich mental auf eine solche Situation vorzubereiten.

Zu den ersten Handlungen am Unfallort gehört die Sicherung von Personen und der Unfallstelle. Gab es Verletzte, rufen Sie unverzüglich einen Rettungswagen. Bedenken Sie hierbei, dass innere Verletzungen auf den ersten Anschein nicht erkennbar sein müssen.

Idealerweise finden sich bei einem Unfall mehrere Personen ein, die die verschiedenen Aufgaben übernehmen können. Während dann eine Person die Rettungsleitstelle informiert, sichert eine andere die Unfallstelle durch das Aufstellen von Warndreiecken. Legen Sie die Warnwesten an und schalten Sie die Warnblinkanlagen ein.

Rechtlich gesehen darf sich keiner der Beteiligten vom Unfallort entfernen, bevor nicht die Personalien komplett aufgenommen wurden. Dies muss allerdings nicht durch die Polizei erfolgen. Ist es beim Unfall glimpflich zugegangen, sind keine Personen verletzt und sind die Fahrzeuge weiterhin verkehrstauglich, können Sie auch selbst die erforderlichen Daten (Personalien, Kennzeichen, Versicherungsnummer) aufnehmen.

In der Regel wird es jedoch angebracht sein, dass Sie die Polizei rufen, die dann auch Zeugen befragt und den Unfallhergang dokumentiert. Damit haben Sie dann bereits alle Grundlagen beisammen, um ein Schadengutachten bei SCHORER + WOLF zu beauftragen. Ereignete sich der Unfall im Landkreis Fürstenfeldbruck, wenden Sie sich hierfür einfach an unsere Filiale in Moorenweis.

UNFALL – WAS TUN?

ALLES AUF EINEN BLICK

Ein Gutachten ist immer erforderlich, wenn Sie einen unverschuldeten Unfall erlitten haben. Anhand eines Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen (z.B. BVSK Sachverständige) ist gewährleistet, dass alle Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden können. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe stellt auch sicher, dass der Schaden vollumfänglich erkannt und ggfs. beseitigt werden kann.
Um spätere Nachteile zu vermeiden, benötigt man im Haftpflichtfall eine Beweissicherung eines unabhängigen Sachverständigen. Neben der reinen Schadenkalkulation bestimmt der Sachverständige in seinem Gutachten die folgenden Werte:

  • Wertminderung
    Betrag, den das Fahrzeug trotz repariertem Unfallschaden weniger wert ist, als ein vergleichbares, unfallfreies Fahrzeug.
  • Mietwagenklasse
    Als Ersatz für das während der Reparatur nicht nutzbare Fahrzeug können Sie einen Mietwagen gleicher Klasse beanspruchen.
  • Nutzungsausfall
    Wenn Sie keinen Mietwagen benötigen, können Sie stattdessen auch einen bis zu 3 stelligen Euro-Betrag pro Tag bei der Versicherung geltend machen.
  • Wiederbeschaffungs- und Restwert
    Sobald die Reparaturkosten nicht mehr unerheblich sind, bestimmen wir den Wert, den das Fahrzeug vor dem Unfall wert war (Wiederbeschaffungswert). Ebenfalls bestimmen wir bei Bedarf den Wert des verunfallten Fahrzeuges (sogenannter Restwert).
  • Fahrfähigkeit und Verkehrssicherheit
    Um Aussagen zum Ausfall des Fahrzeuges zu machen, bestimmen wir die Fahrfähigkeit und Verkehrssicherheit.
  • Risiken Schadenerweiterung
    Um eine Fehleinschätzung zu vermeiden, benennen wir mögliche Schadenerweiterungen im Gutachten, wie z.B. Achsschäden, elektronische Defekte, Motor- oder Getriebeschäden, etc.
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten komplett von der regulierenden Versicherung übernommen, wenn die Schadenhöhe über ca. 750 € inkl. MwSt. liegt.

Unser besonderer Service hierbei für Sie: Sollte sich bei der Besichtigung herausstellen, dass die Schadenhöhe unterhalb dieser 750 €-Grenze liegt, erstellen wir eine Werkstattkalkulation mit Fotos. Diese Werkstattkalkulation kann dann hergenommen werden um den Schaden geltend zu machen und muss von der regulierenden Versicherung bezahlt werden. Somit tragen Sie keinerlei Risiko bei einer Beauftragung.

Wir besichtigen Ihr Fahrzeug wo Sie es möchten: An unseren Kfz-Prüfstellen in Herbertingen, Kaufbeuren, Kempten, Landsberg am Lech, Lindau, Memmingen, Mindelheim, Moorenweis, Schongau und Marktoberdorf, in einer Werkstätte, bei Ihnen zu Hause oder an einem anderen beliebigen Ort – Dank unserem mobilen Schadengutachten-Service, den wir für Sie in den Regionen Ammersee, Augsburg, Biberach an der Riß, Ehingen an der Donau, Füssen, Kißlegg, Königsbrunn, Krumbach, Starnberg, Sonthofen, Ulm und Weilheim eingerichtet haben. Rufen Sie uns einfach an.
Zunächst wird bei der Besichtigung das komplette Fahrzeug inkl. Ausstattung sowie der entstandene Schaden aufgenommen. Mit Hilfe von aussagekräftigen Fotos dokumentieren wir den Unfallschaden beweissicher. Wichtige Fragen zum Schadenhergang, zu Vorschäden oder zur Schadensabwicklung besprechen wir gemeinsam vor Ort. Anschließend im Büro arbeiten wir das Gutachten sorgfältig aus. D.h. wir benötigen Sie nur bei der Besichtigung, den Rest erledigen wir gerne für Sie.
Bitte bringen Sie Ihre Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein) und wenn vorhanden alle Daten vom Unfallgegner bzw. ggfs. Schreiben der Versicherung mit.
Die Kosten für ein Gutachten orientieren sich an der Schadenhöhe des begutachteten Fahrzeuges. Wir rechnen innerhalb der Honorartabelle des Berufsverbandes BVSK ab und daher BGH-konform nach höchstrichterlichen Urteilen.
In der Regel arbeiten wir das Gutachten nach der Besichtigung am selben oder in den folgenden Tagen aus. D.h. Sie erhalten das Gutachten für Standardfahrzeuge normalerweise spätestens nach 3 Tagen zugeschickt. Bei Sonderfahrzeugen kann sich das Gutachten etwas verzögern, da wir z.B. mit dem Hersteller Rücksprache halten oder weitere Recherchen durchführen müssen.
Im unverschuldeten Unfall sollten Sie schnellstmöglich handeln um die Ausfallkosten so gering wie möglich zu halten. Sie können jederzeit ein Gutachten erstellen lassen, eine Freigabe der Versicherung o.Ä. ist nicht erforderlich.
Anhand des Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen können Sie den Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Wenn Sie selbst die die Abwicklung übernehmen möchten sind im Regelfall jedoch diverse Schreiben, Stellungnahmen zu Kürzungen, Telefonate oder Widerspruchschreiben notwendig.

Um Ihnen diese Arbeit zu ersparen haben Sie das Recht einen für Sie kostenfreien Schadenmanager einzuschalten, der die komplette Abwicklung für Sie erledigt. Der Schadenmanager macht in Ihrem Interesse alle relevanten Positionen geltend (Fahrzeugschaden, Wertminderung, Mietwagen, Nutzungsausfall, Nebenkostenpauschale, besondere Aufwendungen, Krankheitskosten, Verdienstausfall, etc.). Der Schadenmanager ist in Deutschland in den Rechtsanwaltskanzleien tätig und wird kostentechnisch im Haftpflichtfall komplett von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen gerne einen Schadenmanager in der Region Allgäu.

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IHR ANSPRECHPARTNER IN MOORENWEIS

Jürgen Wagner

Sachverständiger für Kfz-Schäden & Bewertungen

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PRÜFSTELLE MOORENWEIS

Gewerbegrund 13
82272 Moorenweis

Öffnungszeiten:
Mo. – Fr. 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr
Do. 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 19.00 Uhr
Und nach Vereinbarung

Tel. +49 8146 997414-0
→ FFB@schorer-wolf.de

REGION:
Moorenweis, Türkenfeld, Grafrath, Geltendorf, Jesenwang, Adelshofen, Grunertshofen, Egling, Mammendorf, Hattenhofen, Althegnenberg, Fürstenfeldbruck, Mering, Inning am Ammersee
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