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KFZ SCHADENGUTACHTEN
IN ULM UND UMGEBUNG

Elchingen, Senden, Neu-Ulm, Illertissen, Blaubeuren, Dornstadt und Langenau

SCHADENGUTACHTEN VON SCHORER + WOLF:
UNSER MOBILER SERVICE FÜR ULM UND UMGEBUNG

„In Ulm, um Ulm und um Ulm herum“ – was für die einen nur ein Zungenbrecher ist, gehört für die Kfz-Sachverständigen von SCHORER + WOLF zu den täglichen Selbstverständlichkeiten. Denn Schadengutachten erstellen wir für Kunden in der Region Ulm persönlich bei Ihnen vor Ort. Ganz egal, ob Sie
• in Ulm oder Neu-Ulm,
• in Langenau,
• Sontheim an der Brenz,
• Dillingen an der Donau,
• Giengen an der Brenz,
• Heidenheim an der Brenz,
• Geislingen an der Steige,
• Amstetten,
• Dornstadt oder einem der benachbarten Orte
nach einem Unfall ein Schadengutachten benötigen. Unser mobiler Außendienst macht sich rasch und zuverlässig auf den Weg.

Kfz-Schadengutachten von mobilen Sachverständigen für die Region Ulm

Ist das Unfallgeschehen selbst überwunden, kommt alles darauf an, die Schäden, die am Fahrzeug entstanden sind, sofort und unabhängig dokumentieren zu lassen. Doch ist dies oft leichter gesagt als getan, wenn das Fahrzeug nicht mehr verkehrstauglich ist oder wenn sich kein Sachverständigenbüro in unmittelbarer Nähe befindet.

Wir von SCHORER + WOLF sind die Experten für Kfz-Schadengutachten in der gesamten Region Allgäu/Oberbayern. Speziell für die Region Ulm, Neu-Ulm und benachbarte Orte bieten wir Ihnen einen mobilen Service an: Kommen nicht Sie zum Kfz-Sachverständigen, sondern lassen Sie den Gutachter zu sich kommen – in Langenau, Sontheim, Dillingen oder Giengen ebenso wie in Heidenheim, Geislingen, Amstetten oder Dornstadt.

Als Kfz-Sachverständige sind wir mit der Erstellung von Schadengutachten bestens vertraut. Vor Ort inspizieren wir Ihr Fahrzeug und ermitteln offene und verdeckte Schäden. Gemeinsam besprechen wir den Unfallhergang und stecken bereits alle Fragen ab, die das Schadengutachten beantworten muss, damit Sie nach einem Unfall bald zu Ihrem Recht und zu einem wieder einsatzfähigen Fahrzeug kommen. Gern beraten wir Sie auch, wie Sie nach der Erstellung des Gutachtens weiter vorgehen sollten und empfehlen Ihnen auf Wunsch Experten aus der Region, die Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.

Für die Kosten eines Schadengutachtens kommt die Versicherung des Unfallverursachers auf. Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden, handelt es sich um einen Haftpflichtfall. Abhängig von der Schadenshöhe erstellen wir Ihnen ein Schadengutachten oder eine Werkstattkalkulation. Die Rechnung geben Sie direkt an die Versicherung des Unfallgegners weiter.

Haben Sie dagegen selbst den Unfall verursacht, handelt es sich um einen Kaskofall. Welche Leistungen Sie erstattet bekommen, hängt von den konkreten Umständen und von den Vertragsbedingungen ab. Wir empfehlen, auch als Unfallverursacher ein Schadengutachten erstellen zu lassen. So haben Sie rasch Gewissheit, ob und welche Schäden tatsächlich aufgetreten sind, ob sich eine Reparatur oder ein Weiterverkauf noch lohnt.

Ist die Unfallursache noch nicht eindeutig geklärt, können unsere Gutachter aktiv werden, indem sie Angaben von Beteiligten und Zeugen zum Unfallhergang prüfen. Zuweilen kann es auch sinnvoll sein, weitere Daten und Dokumente auszuwerten, um zu eindeutigen Ergebnissen zu gelangen. Doch das alles müssen Sie selbst nicht veranlassen. Vereinbaren Sie nach einem Unfall einfach so rasch wie möglich einen Termin mit unseren Kfz-Sachverständigen. Alles Weitere klären diese dann routiniert und erfahren mit Ihnen vor Ort.

KFZ SACHVERSTÄNDIGE VON SCHORER + WOLF: TECHNISCH WIE MENSCHLICH AN IHRER SEITE

Das Schadengutachten, das wir Ihnen nach einem Unfall in der Region Ulm schließlich erstellen, dient als Basis für alle Schadenersatzansprüche, die Sie gegenüber der zuständigen Versicherung haben. Es klärt beispielsweise über die folgenden Leistungen und Gebühren auf:

• zu erwartende Kosten für die Reparatur des Unfallwagens.
• Berechnung des Wiederbeschaffungswertes und der Wertminderung.
• Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung oder Klärung, ob und welcher Art der Anspruch auf einen Mietwagen ist.
• Kosten für das Gutachten und für alle weitere Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Unfall stehen.

Eine reine Werkstattkalkulation kann ein solches Schadengutachten nicht ersetzen, insbesondere nicht, wenn auch der Unfallhergang dokumentiert werden soll. Gelangen die Kfz-Sachverständigen von SCHORER + WOLF jedoch zu dem Ergebnis, dass es sich um einen sogenannten Bagatellschaden (Schadenswert liegt unter € 750,-) handelt, übernimmt die Versicherung die Kosten für ein Schadengutachten nicht. In diesem Fall sind unsere Kfz-Sachverständigen angehalten, Ihnen lediglich die Kosten für eine Werkstattkalkulation zu berechnen, die dann von der Versicherung getragen werden.

Zu welchem Ergebnis wir auch gelangen, der mobile Service von SCHORER + WOLF gilt für die gesamte Region Ulm/Neu-Ulm, also für die Erstellung von Schadengutachten in Langenau ebenso wie für

• Kfz-Schadengutachten in Sontheim an der Brenz,
• Kfz-Schadengutachten in Dillingen an der Donau,
• Kfz-Schadengutachten in Giengen an der Brenz,
• Kfz-Schadengutachten in Heidenheim an der Brenz,
• Kfz-Schadengutachten in Geislingen an der Steige,
• Kfz-Schadengutachten in Amstetten,
• Kfz-Schadengutachten in Dornstadt oder in einem der benachbarten Orte.

Wollen Sie beispielsweise ein Schadengutachten in Sontheim an der Brenz beauftragen, brauchen Sie nichts weiter zu tun, als telefonisch Kontakt mit Ihrem Ansprechpartner Herrn Fischer aufzunehmen und einen Termin mit unserem regionalen Außendienst zu vereinbaren.

Die Gründe, warum Sie sich für ein Schadengutachten von SCHORER + WOLF entscheiden sollten, sind vielfältig. Sie reichen von der Erfahrung unserer Kfz-Gutachter über die Kosten für das Unfallgutachten bis hin zur Sorgfalt, mit der wir das Unfallgutachten erstellen, Schäden analysieren und bewerten sowie bei Bedarf den Unfallhergang rekonstruieren.

An unseren zahlreichen Standorten im Allgäu sind unsere Kfz-Sachverständigen zudem mit diversen weiteren Aufgaben betraut. Sie erstellen Gutachten für Autos, Motorräder, Lkw, Anhänger, Wohnmobile, Wohnwagen, landwirtschaftliche Fahrzeuge, Baumaschinen oder auch E-Bikes.

Sie kennen die verschiedenen Fahrzeugtypen ebenso wie die Region und können daher einen Unfall mit einem Kfz in Heidenheim an der Brenz ebenso rasch analysieren wie eine Kollision zwischen Motorrädern oder Wohnwagen in Amstetten und Dornstadt.

Wo immer sich der Unfall in der Region Ulm also auch ereignet hat und wo immer Sie unsere Hilfe benötigen: Unsere mobilen Kfz-Sachverständigen sind technisch wie menschlich an Ihrer Seite und stets nur einen Anruf entfernt!

„In Ulm, um Ulm und um Ulm herum“ – was für die einen nur ein Zungenbrecher ist, gehört für die Kfz-Sachverständigen von SCHORER + WOLF zu den täglichen Selbstverständlichkeiten. Denn Schadengutachten erstellen wir für Kunden in der Region Ulm persönlich bei Ihnen vor Ort. Ganz egal, ob Sie
• in Ulm oder Neu-Ulm,
• in Langenau,
• Sontheim an der Brenz,
• Dillingen an der Donau,
• Giengen an der Brenz,
• Heidenheim an der Brenz,
• Geislingen an der Steige,
• Amstetten,
• Dornstadt oder einem der benachbarten Orte
nach einem Unfall ein Schadengutachten benötigen. Unser mobiler Außendienst macht sich rasch und zuverlässig auf den Weg.

Kfz-Schadengutachten von mobilen Sachverständigen für die Region Ulm

Ist das Unfallgeschehen selbst überwunden, kommt alles darauf an, die Schäden, die am Fahrzeug entstanden sind, sofort und unabhängig dokumentieren zu lassen. Doch ist dies oft leichter gesagt als getan, wenn das Fahrzeug nicht mehr verkehrstauglich ist oder wenn sich kein Sachverständigenbüro in unmittelbarer Nähe befindet.

Wir von SCHORER + WOLF sind die Experten für Kfz-Schadengutachten in der gesamten Region Allgäu/Oberbayern. Speziell für die Region Ulm, Neu-Ulm und benachbarte Orte bieten wir Ihnen einen mobilen Service an: Kommen nicht Sie zum Kfz-Sachverständigen, sondern lassen Sie den Gutachter zu sich kommen – in Langenau, Sontheim, Dillingen oder Giengen ebenso wie in Heidenheim, Geislingen, Amstetten oder Dornstadt.

Als Kfz-Sachverständige sind wir mit der Erstellung von Schadengutachten bestens vertraut. Vor Ort inspizieren wir Ihr Fahrzeug und ermitteln offene und verdeckte Schäden. Gemeinsam besprechen wir den Unfallhergang und stecken bereits alle Fragen ab, die das Schadengutachten beantworten muss, damit Sie nach einem Unfall bald zu Ihrem Recht und zu einem wieder einsatzfähigen Fahrzeug kommen. Gern beraten wir Sie auch, wie Sie nach der Erstellung des Gutachtens weiter vorgehen sollten und empfehlen Ihnen auf Wunsch Experten aus der Region, die Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.

Für die Kosten eines Schadengutachtens kommt die Versicherung des Unfallverursachers auf. Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden, handelt es sich um einen Haftpflichtfall. Abhängig von der Schadenshöhe erstellen wir Ihnen ein Schadengutachten oder eine Werkstattkalkulation. Die Rechnung geben Sie direkt an die Versicherung des Unfallgegners weiter.

Haben Sie dagegen selbst den Unfall verursacht, handelt es sich um einen Kaskofall. Welche Leistungen Sie erstattet bekommen, hängt von den konkreten Umständen und von den Vertragsbedingungen ab. Wir empfehlen, auch als Unfallverursacher ein Schadengutachten erstellen zu lassen. So haben Sie rasch Gewissheit, ob und welche Schäden tatsächlich aufgetreten sind, ob sich eine Reparatur oder ein Weiterverkauf noch lohnt.

Ist die Unfallursache noch nicht eindeutig geklärt, können unsere Gutachter aktiv werden, indem sie Angaben von Beteiligten und Zeugen zum Unfallhergang prüfen. Zuweilen kann es auch sinnvoll sein, weitere Daten und Dokumente auszuwerten, um zu eindeutigen Ergebnissen zu gelangen. Doch das alles müssen Sie selbst nicht veranlassen. Vereinbaren Sie nach einem Unfall einfach so rasch wie möglich einen Termin mit unseren Kfz-Sachverständigen. Alles Weitere klären diese dann routiniert und erfahren mit Ihnen vor Ort.

KFZ SACHVERSTÄNDIGE VON SCHORER + WOLF: TECHNISCH WIE MENSCHLICH AN IHRER SEITE

Das Schadengutachten, das wir Ihnen nach einem Unfall in der Region Ulm schließlich erstellen, dient als Basis für alle Schadenersatzansprüche, die Sie gegenüber der zuständigen Versicherung haben. Es klärt beispielsweise über die folgenden Leistungen und Gebühren auf:

• zu erwartende Kosten für die Reparatur des Unfallwagens.
• Berechnung des Wiederbeschaffungswertes und der Wertminderung.
• Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung oder Klärung, ob und welcher Art der Anspruch auf einen Mietwagen ist.
• Kosten für das Gutachten und für alle weitere Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Unfall stehen.

Eine reine Werkstattkalkulation kann ein solches Schadengutachten nicht ersetzen, insbesondere nicht, wenn auch der Unfallhergang dokumentiert werden soll. Gelangen die Kfz-Sachverständigen von SCHORER + WOLF jedoch zu dem Ergebnis, dass es sich um einen sogenannten Bagatellschaden (Schadenswert liegt unter € 750,-) handelt, übernimmt die Versicherung die Kosten für ein Schadengutachten nicht. In diesem Fall sind unsere Kfz-Sachverständigen angehalten, Ihnen lediglich die Kosten für eine Werkstattkalkulation zu berechnen, die dann von der Versicherung getragen werden.

Zu welchem Ergebnis wir auch gelangen, der mobile Service von SCHORER + WOLF gilt für die gesamte Region Ulm/Neu-Ulm, also für die Erstellung von Schadengutachten in Langenau ebenso wie für

• Kfz-Schadengutachten in Sontheim an der Brenz,
• Kfz-Schadengutachten in Dillingen an der Donau,
• Kfz-Schadengutachten in Giengen an der Brenz,
• Kfz-Schadengutachten in Heidenheim an der Brenz,
• Kfz-Schadengutachten in Geislingen an der Steige,
• Kfz-Schadengutachten in Amstetten,
• Kfz-Schadengutachten in Dornstadt oder in einem der benachbarten Orte.

Wollen Sie beispielsweise ein Schadengutachten in Sontheim an der Brenz beauftragen, brauchen Sie nichts weiter zu tun, als telefonisch Kontakt mit Ihrem Ansprechpartner Herrn Fischer aufzunehmen und einen Termin mit unserem regionalen Außendienst zu vereinbaren.

Die Gründe, warum Sie sich für ein Schadengutachten von SCHORER + WOLF entscheiden sollten, sind vielfältig. Sie reichen von der Erfahrung unserer Kfz-Gutachter über die Kosten für das Unfallgutachten bis hin zur Sorgfalt, mit der wir das Unfallgutachten erstellen, Schäden analysieren und bewerten sowie bei Bedarf den Unfallhergang rekonstruieren.

An unseren zahlreichen Standorten im Allgäu sind unsere Kfz-Sachverständigen zudem mit diversen weiteren Aufgaben betraut. Sie erstellen Gutachten für Autos, Motorräder, Lkw, Anhänger, Wohnmobile, Wohnwagen, landwirtschaftliche Fahrzeuge, Baumaschinen oder auch E-Bikes.

Sie kennen die verschiedenen Fahrzeugtypen ebenso wie die Region und können daher einen Unfall mit einem Kfz in Heidenheim an der Brenz ebenso rasch analysieren wie eine Kollision zwischen Motorrädern oder Wohnwagen in Amstetten und Dornstadt.

Wo immer sich der Unfall in der Region Ulm also auch ereignet hat und wo immer Sie unsere Hilfe benötigen: Unsere mobilen Kfz-Sachverständigen sind technisch wie menschlich an Ihrer Seite und stets nur einen Anruf entfernt!

UNFALL – WAS TUN?

ALLES AUF EINEN BLICK

Ein Gutachten ist immer erforderlich, wenn Sie einen unverschuldeten Unfall erlitten haben. Anhand eines Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen (z.B. BVSK Sachverständige) ist gewährleistet, dass alle Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden können. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe stellt auch sicher, dass der Schaden vollumfänglich erkannt und ggfs. beseitigt werden kann.
Um spätere Nachteile zu vermeiden, benötigt man im Haftpflichtfall eine Beweissicherung eines unabhängigen Sachverständigen. Neben der reinen Schadenkalkulation bestimmt der Sachverständige in seinem Gutachten die folgenden Werte:

  • Wertminderung
    Betrag, den das Fahrzeug trotz repariertem Unfallschaden weniger wert ist, als ein vergleichbares, unfallfreies Fahrzeug.
  • Mietwagenklasse
    Als Ersatz für das während der Reparatur nicht nutzbare Fahrzeug können Sie einen Mietwagen gleicher Klasse beanspruchen.
  • Nutzungsausfall
    Wenn Sie keinen Mietwagen benötigen, können Sie stattdessen auch einen bis zu 3 stelligen Euro-Betrag pro Tag bei der Versicherung geltend machen.
  • Wiederbeschaffungs- und Restwert
    Sobald die Reparaturkosten nicht mehr unerheblich sind, bestimmen wir den Wert, den das Fahrzeug vor dem Unfall wert war (Wiederbeschaffungswert). Ebenfalls bestimmen wir bei Bedarf den Wert des verunfallten Fahrzeuges (sogenannter Restwert).
  • Fahrfähigkeit und Verkehrssicherheit
    Um Aussagen zum Ausfall des Fahrzeuges zu machen, bestimmen wir die Fahrfähigkeit und Verkehrssicherheit.
  • Risiken Schadenerweiterung
    Um eine Fehleinschätzung zu vermeiden, benennen wir mögliche Schadenerweiterungen im Gutachten, wie z.B. Achsschäden, elektronische Defekte, Motor- oder Getriebeschäden, etc.
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten komplett von der regulierenden Versicherung übernommen, wenn die Schadenhöhe über ca. 750 € inkl. MwSt. liegt.

Unser besonderer Service hierbei für Sie: Sollte sich bei der Besichtigung herausstellen, dass die Schadenhöhe unterhalb dieser 750 €-Grenze liegt, erstellen wir eine Werkstattkalkulation mit Fotos. Diese Werkstattkalkulation kann dann hergenommen werden um den Schaden geltend zu machen und muss von der regulierenden Versicherung bezahlt werden. Somit tragen Sie keinerlei Risiko bei einer Beauftragung.

Wir besichtigen Ihr Fahrzeug wo Sie es möchten: An unseren Kfz-Prüfstellen in Herbertingen, Kaufbeuren, Kempten, Landsberg am Lech, Lindau, Memmingen, Mindelheim, Moorenweis und Schongau, in einer Werkstätte, bei Ihnen zu Hause oder an einem anderen beliebigen Ort – Dank unserem mobilen Schadengutachten-Service, den wir für Sie in den Regionen Ammersee, Augsburg, Biberach an der Riß, Ehingen an der Donau, Füssen, Kißlegg, Königsbrunn, Krumbach, Marktoberdorf, Starnberg, Sonthofen, Ulm und Weilheim eingerichtet haben. Rufen Sie uns einfach an.
Zunächst wird bei der Besichtigung das komplette Fahrzeug inkl. Ausstattung sowie der entstandene Schaden aufgenommen. Mit Hilfe von aussagekräftigen Fotos dokumentieren wir den Unfallschaden beweissicher. Wichtige Fragen zum Schadenhergang, zu Vorschäden oder zur Schadensabwicklung besprechen wir gemeinsam vor Ort. Anschließend im Büro arbeiten wir das Gutachten sorgfältig aus. D.h. wir benötigen Sie nur bei der Besichtigung, den Rest erledigen wir gerne für Sie.
Bitte bringen Sie Ihre Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein) und wenn vorhanden alle Daten vom Unfallgegner bzw. ggfs. Schreiben der Versicherung mit.
Die Kosten für ein Gutachten orientieren sich an der Schadenhöhe des begutachteten Fahrzeuges. Wir rechnen innerhalb der Honorartabelle des Berufsverbandes BVSK ab und daher BGH-konform nach höchstrichterlichen Urteilen.
In der Regel arbeiten wir das Gutachten nach der Besichtigung am selben oder in den folgenden Tagen aus. D.h. Sie erhalten das Gutachten für Standardfahrzeuge normalerweise spätestens nach 3 Tagen zugeschickt. Bei Sonderfahrzeugen kann sich das Gutachten etwas verzögern, da wir z.B. mit dem Hersteller Rücksprache halten oder weitere Recherchen durchführen müssen.
Im unverschuldeten Unfall sollten Sie schnellstmöglich handeln um die Ausfallkosten so gering wie möglich zu halten. Sie können jederzeit ein Gutachten erstellen lassen, eine Freigabe der Versicherung o.Ä. ist nicht erforderlich.
Anhand des Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen können Sie den Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Wenn Sie selbst die die Abwicklung übernehmen möchten sind im Regelfall jedoch diverse Schreiben, Stellungnahmen zu Kürzungen, Telefonate oder Widerspruchschreiben notwendig.

Um Ihnen diese Arbeit zu ersparen haben Sie das Recht einen für Sie kostenfreien Schadenmanager einzuschalten, der die komplette Abwicklung für Sie erledigt. Der Schadenmanager macht in Ihrem Interesse alle relevanten Positionen geltend (Fahrzeugschaden, Wertminderung, Mietwagen, Nutzungsausfall, Nebenkostenpauschale, besondere Aufwendungen, Krankheitskosten, Verdienstausfall, etc.). Der Schadenmanager ist in Deutschland in den Rechtsanwaltskanzleien tätig und wird kostentechnisch im Haftpflichtfall komplett von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen gerne einen Schadenmanager in der Region Allgäu.

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