Slide

KFZ SCHADENGUTACHTEN
IN Schongau

Wir sorgen für Ihre Sicherheit.

SCHADENGUTACHTEN IN SCHONGAU

Mit einem Schadengutachten  sichern Sie Ihre Ansprüche nach einem Unfall in oder um Schongau 

„Für diesen Kratzer benötigen Sie keinen Gutachter, ich gebe Ihnen 100 € dafür!“ Vorsicht: Wer sich auf so einen „Kuhhandel“ vor Ort mit dem Unfallverursacher einlässt, verschenkt bis zu mehreren tausend Euro. Selbst vermeintlich kleine Schäden, können bei genauer Betrachtung kostenintensiv und komplex sein oder sogar Folgeschäden verursachen:

– Sind darunterliegenden Teile beschädigt, wie Strukturträger, Sensoren, Halter etc.?
– Wer bezahlt den Mietwagen bzw. Nutzungsausfall, wenn das Fahrzeug zwei Tage in der Werkstatt repariert wird?
– Haftet an dem Fahrzeug eine Wertminderung, dass mich bei einem potentiellen Verkauf viel Geld kosten kann?

Diese und weitere Fragen können nur geklärt werden, wenn das Unfallfahrzeug von einem Profi (Zertifizierter Sachverständiger) besichtigt und begutachtet wurde. Um böse Überraschungen zu vermeiden, lassen Sie sich deshalb nie auf einen Kuhhandel vor Ort ein, es wird nicht zu ihrem Vorteil sein.

Wenn Sie ein Gutachten bei uns beauftragen, kümmern wir uns um die komplette Ermittlung aller notwendigen Werte, Risiken sowie die Beweissicherung. Wenn Sie unschuldig sind, benötigen Sie auch keine Erlaubnis der Versicherung. Die Kosten für das Gutachten, Reparatur, Mietwagen und Schadenmanager muss die gegnerische Versicherung übernehmen.

Beauftragen Sie unsere Sachverständigen, Ihnen ein Kfz-Schadengutachten zu erstellen, können Sie selbst vorschlagen, an welchem Ort die Inspektion in und um Schongau am besten erfolgt. Die Begutachtung ist das Herzstück des Schadengutachtens, doch prüfen unsere Sachverständigen bei Bedarf auch den Unfallhergang oder Aussagen von Beteiligten und Zeugen. Letztlich geht bei einem Kfz-Schadengutachten nämlich um mehr, als nur darum, festzustellen, mit welchen Kosten eine Schadenregulierung verbunden sein wird.

Zur Regulierung des Haftpflicht-Schadens hat es sich bewährt, die Hilfe eines (kostenlosen) Schadenmanagers in Anspruch zu nehmen, den wir Ihnen gern vermitteln. Denn wir von SCHORER + WOLF stehen Ihnen technisch wie menschlich in allen Belangen um Ihr Fahrzeug zur Seite.

ERST DIE MENSCHEN, DANN DIE MARSCHINEN – ANGEMESSENES VERHALTEN NACH EINEM UNFALL

Sachschäden lassen sich relativ rasch beheben. Schäden, die Personen bei Unfällen erleiden, sind daran gemessen das größere Problem. Wurden Sie in einen Unfall verwickelt, widmen Sie daher zunächst alle Aufmerksamkeit den beteiligten Personen und sichern Sie die Unfallstelle ab, damit es nicht zu Folgeunfällen kommt. Setzen Sie den Notruf lieber einmal zu oft als einmal zu wenig ab.

Gab es keine Verletzten, können Sie direkt nach dem Unfall mit der eigenen Beweisaufnahme beginnen, indem Sie beispielsweise mit Ihrem Handy Fotos von den Fahrzeugen und von vorhandenen Spuren machen. Bringen Sie sich und andere dabei aber auf keinen Fall in Gefahr!

Besteht die Möglichkeit, eine Teilschuld zu haben? Dies ist nicht der Moment für Schuldzugeständnisse. Der Gesetzgeber erwartet nicht, dass Sie sich in einem so emotional aufwühlenden Moment dazu äußern – unterzeichnen Sie daher auch keine Schuldanerkenntnisse.

Sind Sie selbst am Unfallverlauf unschuldig, können Sie ohne Sorge vor den Kosten direkt ein Schadengutachten bei uns beauftragen. Eine Genehmigung von der Versicherung des Unfallverursachers ist hierfür nicht erforderlich.

UNFALL – WAS TUN?

ALLES AUF EINEN BLICK

Ein Gutachten ist immer erforderlich, wenn Sie einen unverschuldeten Unfall erlitten haben. Anhand eines Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen (z.B. BVSK Sachverständige) ist gewährleistet, dass alle Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden können. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe stellt auch sicher, dass der Schaden vollumfänglich erkannt und ggfs. beseitigt werden kann.
Um spätere Nachteile zu vermeiden, benötigt man im Haftpflichtfall eine Beweissicherung eines unabhängigen Sachverständigen. Neben der reinen Schadenkalkulation bestimmt der Sachverständige in seinem Gutachten die folgenden Werte:

  • Wertminderung
    Betrag, den das Fahrzeug trotz repariertem Unfallschaden weniger wert ist, als ein vergleichbares, unfallfreies Fahrzeug.
  • Mietwagenklasse
    Als Ersatz für das während der Reparatur nicht nutzbare Fahrzeug können Sie einen Mietwagen gleicher Klasse beanspruchen.
  • Nutzungsausfall
    Wenn Sie keinen Mietwagen benötigen, können Sie stattdessen auch einen bis zu 3 stelligen Euro-Betrag pro Tag bei der Versicherung geltend machen.
  • Wiederbeschaffungs- und Restwert
    Sobald die Reparaturkosten nicht mehr unerheblich sind, bestimmen wir den Wert, den das Fahrzeug vor dem Unfall wert war (Wiederbeschaffungswert). Ebenfalls bestimmen wir bei Bedarf den Wert des verunfallten Fahrzeuges (sogenannter Restwert).
  • Fahrfähigkeit und Verkehrssicherheit
    Um Aussagen zum Ausfall des Fahrzeuges zu machen, bestimmen wir die Fahrfähigkeit und Verkehrssicherheit.
  • Risiken Schadenerweiterung
    Um eine Fehleinschätzung zu vermeiden, benennen wir mögliche Schadenerweiterungen im Gutachten, wie z.B. Achsschäden, elektronische Defekte, Motor- oder Getriebeschäden, etc.
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten komplett von der regulierenden Versicherung übernommen, wenn die Schadenhöhe über ca. 750 € inkl. MwSt. liegt.

Unser besonderer Service hierbei für Sie: Sollte sich bei der Besichtigung herausstellen, dass die Schadenhöhe unterhalb dieser 750 €-Grenze liegt, erstellen wir eine Werkstattkalkulation mit Fotos. Diese Werkstattkalkulation kann dann hergenommen werden um den Schaden geltend zu machen und muss von der regulierenden Versicherung bezahlt werden. Somit tragen Sie keinerlei Risiko bei einer Beauftragung.

Wir besichtigen Ihr Fahrzeug wo Sie es möchten: An unseren Kfz-Prüfstellen in Herbertingen, Kaufbeuren, Kempten, Landsberg am Lech, Lindau, Memmingen, Mindelheim, Moorenweis, Schongau und Marktoberdorf, in einer Werkstätte, bei Ihnen zu Hause oder an einem anderen beliebigen Ort – Dank unserem mobilen Schadengutachten-Service, den wir für Sie in den Regionen Ammersee, Augsburg, Biberach an der Riß, Ehingen an der Donau, Füssen, Kißlegg, Königsbrunn, Krumbach, Starnberg, Sonthofen, Ulm und Weilheim eingerichtet haben. Rufen Sie uns einfach an.
Zunächst wird bei der Besichtigung das komplette Fahrzeug inkl. Ausstattung sowie der entstandene Schaden aufgenommen. Mit Hilfe von aussagekräftigen Fotos dokumentieren wir den Unfallschaden beweissicher. Wichtige Fragen zum Schadenhergang, zu Vorschäden oder zur Schadensabwicklung besprechen wir gemeinsam vor Ort. Anschließend im Büro arbeiten wir das Gutachten sorgfältig aus. D.h. wir benötigen Sie nur bei der Besichtigung, den Rest erledigen wir gerne für Sie.
Bitte bringen Sie Ihre Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein) und wenn vorhanden alle Daten vom Unfallgegner bzw. ggfs. Schreiben der Versicherung mit.
Die Kosten für ein Gutachten orientieren sich an der Schadenhöhe des begutachteten Fahrzeuges. Wir rechnen innerhalb der Honorartabelle des Berufsverbandes BVSK ab und daher BGH-konform nach höchstrichterlichen Urteilen.
In der Regel arbeiten wir das Gutachten nach der Besichtigung am selben oder in den folgenden Tagen aus. D.h. Sie erhalten das Gutachten für Standardfahrzeuge normalerweise spätestens nach 3 Tagen zugeschickt. Bei Sonderfahrzeugen kann sich das Gutachten etwas verzögern, da wir z.B. mit dem Hersteller Rücksprache halten oder weitere Recherchen durchführen müssen.
Im unverschuldeten Unfall sollten Sie schnellstmöglich handeln um die Ausfallkosten so gering wie möglich zu halten. Sie können jederzeit ein Gutachten erstellen lassen, eine Freigabe der Versicherung o.Ä. ist nicht erforderlich.
Anhand des Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen können Sie den Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Wenn Sie selbst die die Abwicklung übernehmen möchten sind im Regelfall jedoch diverse Schreiben, Stellungnahmen zu Kürzungen, Telefonate oder Widerspruchschreiben notwendig.

Um Ihnen diese Arbeit zu ersparen haben Sie das Recht einen für Sie kostenfreien Schadenmanager einzuschalten, der die komplette Abwicklung für Sie erledigt. Der Schadenmanager macht in Ihrem Interesse alle relevanten Positionen geltend (Fahrzeugschaden, Wertminderung, Mietwagen, Nutzungsausfall, Nebenkostenpauschale, besondere Aufwendungen, Krankheitskosten, Verdienstausfall, etc.). Der Schadenmanager ist in Deutschland in den Rechtsanwaltskanzleien tätig und wird kostentechnisch im Haftpflichtfall komplett von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen gerne einen Schadenmanager in der Region Allgäu.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

IHRE ANSPRECHPARTNER IN SCHONGAU

Louisa Brembati

Empfang

wir sorgen für ihre sicherheit schorer wolf

ANFAHRT & KONTAKT

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

PRÜFSTELLE SCHONGAU

Augsburger Str. 81
86956 Schongau

Öffnungszeiten:
Mo. – Fr. 08.00 – 17.00 Uhr

Tel. +49 (8861) 93004-15
Fax: +49 (8861) 93004-17
→ SOG@schorer-wolf.de

REGION:
Schongau, Peiting, Hohenfurch, Denklingen, Steingaden, Bernbeuren
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

PRÜFSTELLE SCHONGAU

Augsburger Str. 81
86956 Schongau

Öffnungszeiten:
Mo. – Fr. 08.00 – 17.00 Uhr

Tel. +49 (8861) 93004-15
Fax: +49 (8861) 93004-17
→ SOG@schorer-wolf.de

REGION:
Schongau, Peiting, Hohenfurch, Denklingen, Steingaden, Bernbeuren