KFZ SCHADENGUTACHTEN
Kfz-Sachverständiger Reinhard Gänsdorfer
Ich gehöre nun zur SCHORER + WOLF Gruppe. Damit steht Ihnen künftig ein noch größeres Leistungsportfolio zur Verfügung.
Im Schadenfall sind wir jederzeit für Sie da. Unsere Kfz-Sachverständigen und Gutachter erstellen bei einem fremdverschuldeten Unfall (Haftpflichtfall) sowie bei einem Eigenschaden (Kaskofall), Schadengutachten zur Beweissicherung. In strittigen Fällen, d.h. bei einer unklaren Schuldfrage, empfehlen wir Ihnen die Erstellung eines Haftpflichtgutachtens.
IHR ANSPRECHPARTNER FÜR DIE REGION BUCHLOE
Reinhard Gänsdorfer
Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertungen
UNFALL – WAS TUN?
1. UNFALLSTELLE ABSICHERN
Warnblinker · Warnweste · Warndreieck
2. ERSTE HILFE LEISTEN
Welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, hängt von den Verletzungen der Unfallopfer ab.
Verletzte beruhigen · blutende Wunden versorgen · stabile Seitenlage bei bewusstlosen, atmenden Verletzten · Herzdruckmassage bei bewusstlosen Verletzten mit unregelmäßiger oder ausgesetzter Atmung
3. NOTRUF?
Rettungsdienst 112 · Polizei 110
Wer? Was? Wo? Wieviele? Warten!
Bei Verletzten oder höherem Sachschaden sollte die Polizei verständigt werden
4. UNFALLBERICHT + BEWEISE
Zeugen: Personalien aufnehmen
Fotos: Fahrzeugpositionen + Übersicht aus Fahrtrichtung der Beteiligten + Schäden + Bremsspuren
Unfallbericht: mit Beteiligten ausfüllen, keine Schuldanerkenntnis abgeben
5. SCHADENGUTACHTEN + ABWICKLUNG
1. Werkstatt/Autohaus Ihres Vertrauens kontaktieren, ggf. Abschleppdienst, Mietwagen
2. Schadengutachten (Haftpflicht)
3. Schadenmanager (Haftpflicht)
ALLES AUF EINEN BLICK
- Wertminderung
Betrag, den das Fahrzeug trotz repariertem Unfallschaden weniger wert ist, als ein vergleichbares, unfallfreies Fahrzeug. - Mietwagenklasse
Als Ersatz für das während der Reparatur nicht nutzbare Fahrzeug können Sie einen Mietwagen gleicher Klasse beanspruchen. - Nutzungsausfall
Wenn Sie keinen Mietwagen benötigen, können Sie stattdessen auch einen bis zu 3 stelligen Euro-Betrag pro Tag bei der Versicherung geltend machen. - Wiederbeschaffungs- und Restwert
Sobald die Reparaturkosten nicht mehr unerheblich sind, bestimmen wir den Wert, den das Fahrzeug vor dem Unfall wert war (Wiederbeschaffungswert). Ebenfalls bestimmen wir bei Bedarf den Wert des verunfallten Fahrzeuges (sogenannter Restwert). - Fahrfähigkeit und Verkehrssicherheit
Um Aussagen zum Ausfall des Fahrzeuges zu machen, bestimmen wir die Fahrfähigkeit und Verkehrssicherheit. - Risiken Schadenerweiterung
Um eine Fehleinschätzung zu vermeiden, benennen wir mögliche Schadenerweiterungen im Gutachten, wie z.B. Achsschäden, elektronische Defekte, Motor- oder Getriebeschäden, etc.
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten komplett von der regulierenden Versicherung übernommen, wenn die Schadenhöhe über ca. 750 € inkl. MwSt. liegt.
Unser besonderer Service hierbei für Sie: Sollte sich bei der Besichtigung herausstellen, dass die Schadenhöhe unterhalb dieser 750 €-Grenze liegt, erstellen wir eine Werkstattkalkulation mit Fotos. Diese Werkstattkalkulation kann dann hergenommen werden um den Schaden geltend zu machen und muss von der regulierenden Versicherung bezahlt werden. Somit tragen Sie keinerlei Risiko bei einer Beauftragung. Wir erstellen kein Gutachten, wenn diese Grenze nicht überschritten ist.
Die Kosten für ein Gutachten orientieren sich an der Schadenhöhe des begutachteten Fahrzeuges. Wir rechnen innerhalb der Honorartabelle des Berufsverbandes BVSK ab.
Um Ihnen diese Arbeit zu ersparen haben Sie das Recht einen für Sie kostenfreien Schadensmanager einzuschalten, der die komplette Abwicklung für Sie erledigt. Der Schadensmanager macht in Ihrem Interesse alle relevanten Positionen geltend (Fahrzeugschaden, Wertminderung, Mietwagen, Nutzungsausfall, Nebenkostenpauschale, besondere Aufwendungen, Krankheitskosten, Verdienstausfall, etc. ). Der Schadenmanager ist in Deutschland in den Rechtsanwaltskanzleien tätig und wird kostentechnisch im Haftpflichtfall komplett von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen gerne einen Schadenmanager in Mindelheim.

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SCHADENGUTACHTEN
Graf-Zeppelin-Straße 8
86899 Landsberg am Lech
Arbeitszeiten:
Mo. – Fr. 08.00 – 17.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
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